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Paziorek: Europarechtliche Bedenken gegen Atomausstieg nicht ausgeräumt

Berlin (ots)

Anlässlich des Berichts der Staatssekretärin im
Bundesumweltministerium, Simone Probst, zum Schreiben des
Generaldirektors für Energie und Verkehr der Europäischen Kommission
vom 12.12.2001 hinsichtlich der Vereinbarkeit der Regelungen zur
Wiederaufbereitung von bestrahlten Brennelementen mit dem
EURATOM-Vertrag, erklärt der umweltpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek MdB:
Die europarechtlichen Bedenken gegen den Atomausstieg konnten von
der Staatssekretärin Simone Probst nicht ausgeräumt werden. Die
EU-Kommission hat durch Generalsekretär Lamoureux mit Schreiben vom
12.12.2001 erklären lassen, dass die Vorschrift der
Atomgesetznovelle, die von Mitte 2005 an die Ausfuhr von bestrahlten
Elementen zur Wiederaufbereitung ins europäische Ausland verbietet,
gegen Art. 93 des EURATOM-Vertrages verstößt. Nach der Regelung des
EURATOM-Vertrages sind die Staaten der Europäischen Union
verpflichtet, alle mengenmäßigen Beschränkungen der Ein- und Ausfuhr
auch von Bestandteilen bestrahlter Kernbrennelemente zu beseitigen.
Die Staatssekretärin vermochte nicht darzulegen, warum aus ihrer
Sicht keine mengenmäßige Beschränkung im Sinne des Art. 93
EURATOM-Vertrages vorliegt.
Dass die Bundesregierung ihrer Sache nicht sicher ist, zeigt die
Tatsache, dass die Bundesregierung es unterließ, das Parlament über
den Inhalt des Schreibens vom 12.12.2001 noch vor der 3. Lesung der
Atomgesetznovelle am 14.12.2001 zu informieren, obwohl dies der
Bundesregierung vom Zeitablauf her möglich gewesen wäre.
Wir fordern die Bundesregierung auf, nochmals ihr Gesetzesvorhaben
hinsichtlich der europarechtlichen Bedenken zu überprüfen und in das
Verfahren künftig mehr Transparenz zu bringen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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