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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann: Die Tricksereien der Ulla Schmidt

Berlin (ots)

Aus Anlass der 2./3. Lesung des
Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz und des Fallpauschalengesetzes
erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Lohmann MdB:
Bundesgesundheitsministerin Schmidt wendet alle Tricks an, um das
Bild der Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen
Krankenversicherung zu schönen. Am 10. September dieses Jahres hatten
der Schätzerkreis der Spitzenverbände der Krankenkassen und das
Bundesversicherungsamt den sog. Ausgleichsbedarfssatz, der die Basis
für den Finanzausgleich unter den gesetzlichen Krankenkassen ist,
anheben wollen. Doch dann hatte das Bundesministerium für Gesundheit
das Bundesversicherungsamt angehalten, doch das mit dem
Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz anvisierte Einsparvolumen von
2-3 Mrd. DM in die Schätzungen einfließen zu lassen. Daraufhin hat
sich der Schätzerkreis der Spitzenverbände der Krankenkassen erneut
mit dem Bundesversicherungsamt am 22. Oktober 2001 zu einer
Sondersitzung getroffen und die Entscheidung, die gerade einmal sechs
Wochen alt war, wieder nach unten korrigiert. Nunmehr hat sich der
Kreis erneut getroffen, um das Ergebnis wieder nach oben zu
korrigieren, weil offensichtlich geworden ist, dass mit dem
Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - entgegen den Behauptungen
der Bundesministerin Schmidt - keine 2-3 Mrd. DM gespart werden
können. Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind froh, wenn mit dem
Gesetz überhaupt eine Einsparsumme von 1 Mrd. DM erreicht wird.
Die Tricksereien, die sich Bundesgesundheitsministerin Schmidt bei
diesem Gesetzentwurf geleistet hat, sind kaum noch zu überbieten.
Obwohl die Spitzenverbände der Krankenkassen in Gesprächen mit dem
Bundesministerium für Gesundheit deutlich gemacht haben, dass geklärt
sein müsse, wer was aus welchem Rechtsgrund zu tun hat, hat der
Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit in der letzten
Sitzung des Gesundheitsausschusses erklärt, die Bundesregierung sehe
hier keinen Handlungsbedarf. Sie vertraue auf die
Zahlungsbereitschaft der forschenden Arzneimittelhersteller. Ein
verfassungspolitisch und verfassungsrechtlich höchst bedenklicher
Vorgang.
Mit Tricksereien versucht Ulla Schmidt aber auch auf anderen
Feldern die Beiträge für die Krankenkassen schönzu-rechnen. So ist
jedem klar, dass die Einführung eines neuen Vergütungssystems in den
Krankenhäusern dort erhebliche Kosten verursacht. Es wird davon
ausgegangen, dass ca. 3 % bis 5 % der Krankenhausbudgets für die
Einführung dieses neuen Vergütungssystems aufgebraucht werden.
Gleichwohl sieht die rot-grüne Bundesregierung aber keinen
Handlungsbedarf. Vielmehr ist sie der Meinung, dass die Einführung
eines neuen Abrechnungssystems von den Krankenhäusern irgendwie
selbst finanziert werden müsse. Dies bedeutet, dass die Krankenhäuser
auf den Kosten für die Einführung des neuen Vergütungssystems sitzen
bleiben. Notleidende dieser kurzsichtigen Politik sind im Endeffekt
die Patienten. Denn wenn ein einzelnes Haus nicht genügend
Finanzmittel wegen der Einführung eines neuen Vergütungssystems für
Personal bzw. für Neuanschaffungen von medizinischem Gerät hat, dann
geht dies letztendlich zu Lasten einer qualitativ hochwertigen
medizinischen Versorgung der Versicherten.

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