CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rauen: Vermittlungsverfahren zum
Unternehmenssteuerrecht legt Systemfehler der Steuerreform bloß
Berlin (ots)
Zu dem Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zum Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Rauen MdB:
Das Vermittlungsverfahren zum Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz hat die grundlegenden Fehler der von der rot-grünen Regierungskoalition durchgepeitschten Steuerreform bloßgelegt.
Bis zuletzt wurde die Erzielung eines Kompromisses durch die tiefgreifenden Meinungsgegensätze auf der A-Seite erschwert. Während es den SPD-geführten Ländern darum ging, einen möglichst großen Teil der für die Kapitalgesellschaften eingeführten Erleichterungen wieder einzusammeln, war es das Hauptziel des BMF, eben dies zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund ist der gefundene Kompromiß als Erfolg der CDU/CSU-Fraktion und der unionsgeführten Länder zu werten. Mit der weitgehenden Wiederherstellung des Mitunternehmer-Erlasses und der Verzehnfachung der Grenze für die Reinvestitionsbegünstigung nach § 6 b EStG konnten wichtige Teilerfolge bei der steuerlichen Besserstellung des Mittelstandes erreicht werden. Damit ist ein Großteil der unter Lafontaine eingeführten steuerlichen Hindernisse für die Umstrukturierung von Personenunternehmen aus dem Weg geräumt worden.
Zugleich ist es gelungen, die von den SPD-geführten Ländern durchgesetzten Mehrbelastungen für die Kapitalgesellschaften gezielt zur Sicherung der Steuerbasis der Gemeinden einzusetzen.
Rückfragen bitte an:
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell