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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kors/Koschyk: Bundesregierung soll vernünftiges Integrationskonzept statt weiterer Nachteile für Spätaussiedler vorlegen

Berlin (ots)

Zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf
eines Zuwanderungsgesetzes erklären die Aussiedlerbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eva-Maria Kors MdB, und der
vertriebenenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB:
Die rot-grüne Bundesregierung markiert mit diesem Gesetzentwurf
einen weiteren Meilenstein ihrer Politik gegen die Aussiedler. Die
Regierungszeit der rot-grünen Koalition ist bereits gekennzeichnet
von deutlichen Nachteilen für die Spätaussiedler wie die Halbierung
der jährlichen Zuzugszahlen, die Absenkung der Reisekostenzuschüsse
auf 200 Mark sowie die Streichung des Bustransfers vom Flughafen in
die Erstaufnahmeeinrichtung. Gleichzeitig gibt es hartnäckige
Bestrebungen der SPD, den Nachweis des individuellen
Kriegsfolgenschicksals für die Deutschstämmigen aus den ehemaligen
Staaten der UdSSR zu fordern. Ein weiteres Beispiel für die Politik
gegen die Spätaussiedler findet sich im Haushaltsentwurf für das Jahr
2002, der eine erhebliche Reduzierung der Hilfen für die
Herkunftsgebiete vorsieht. Vor drei Monaten erst konnte die CDU/CSU
verhindern, dass massive Nachteile für die Spätaussiedler im
Spätaussiedlerstatusgesetz verabschiedet wurden. Als Krönung legt das
Bundeskabinett nunmehr unverfroren einen Entwurf eines
Zuwanderungsgesetzes vor, der genau diese Nachteile wieder vorsieht.
Dabei handelt es sich im Einzelnen um die gravierende
Einschränkung der Abstammungsregelung, nach der nur noch die
Abstammung von einem deutschen Elternteil und nicht mehr wie bisher
die Abstammung von deutschen Großeltern für die Statusanerkennung
ausreichen soll. Dies benachteiligt insbesondere die nicht
unerhebliche Anzahl von Abkömmlingen aus gemischt-nationalen Ehen,
die jedoch bei den deutschen Großeltern aufgewachsen sind.
Als weiterer Nachteil für die Ehegatten und Abkömmlinge ist der
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse bei der Einreise vorgesehen.
Der Gesetzentwurf stellt die Spätaussiedler damit eklatant schlechter
als Ausländer, die nach einem wiederholbaren Sprachtest hier in
Deutschland eingebürgert werden können. Angesichts der Kürzungen der
Mittel für die Herkunftsländer bleibt schleierhaft, wie die
Bundesregierung für flächendeckende Möglichkeiten zum Erlernen der
deutschen Sprache in den Herkunftsländern vor der Ausreise sorgen
will.
   Im Gesetzentwurf ist außerdem vorgesehen, den Ehegatten und
Abkömmlingen den bisherigen eigenen Anspruch auf Einbeziehung in den
Aufnahmebescheid ihrer Bezugsperson abzuerkennen und ihnen die
Möglichkeiten eines sogenannten Antrags auf Höherstufung, d.h. auf
eigene Anerkennung als Spätaussiedler, einzuschränken.
Wie ein Paradoxon erscheint der beabsichtigte gesetzliche Anspruch
der Spätaussiedler und ihrer Ehegatten und Abkömmlinge auf die
Teilnahme an einem kostenlosen Integrationskurs von 600 Stunden im
Lichte der dafür angesetzten Haushaltsmittel für das Jahr 2002 und
des Mangels eines vernünftigen Gesamtsprachförderkonzeptes. Die
Bundesregierung beabsichtigt, im Bundesvertriebenengesetz bereits die
Eckdaten eines noch nicht abgestimmten Sprachförderkonzeptes
festzulegen. Dies geht nicht nur an den Bedürfnissen der Integration
der Spätaussiedler vorbei, sondern auch an den Fachleuten der Sprach-
und Integrationskurse, die die bisherigen Vorschläge der
Bundesregierung abgelehnt haben.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, nicht an dem
Gesetzentwurf festzuhalten, sondern zu der historischen Verantwortung
den Spätaussiedlern gegenüber zu stehen, die wegen ihrer Nationalität
im Herkunftsgebiet Nachteile erdulden mussten, und vielmehr die
Grundlagen für eine vernünftige Integration im Zuwanderungsgesetz und
im Haushaltsentwurf für das Jahr 2002 zu schaffen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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