Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: In der rot-grünen Rechtspolitik muss jetzt ein Umdenken stattfinden

Berlin (ots)

Zu der Einschätzung von Bundesjustizministerin
Däubler-Gmelin, dass eine Verschärfung des Strafrechts zur
Terrorismusbekämpfung nicht notwendig sei, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Die Ministerin wird einen zweiten Blick in das Strafgesetzbuch
werfen müssen. Ihre Einschätzung, dass eine Verschärfung des
Strafrechts zur Terrorismusbekämpfung nicht notwendig sei, mutet
schon im Hinblick auf die angekündigte Einfügung eines § 129b StGB
reichlich seltsam an.
In der rot-grünen Rechtspolitik muss jetzt ein Umdenken
stattfinden, weil die Situation nach dem 11. September 2001 ein
entschlossenes Handeln verlangt.
Jetzt rächt sich, dass die Bundesregierung bei der Bekämpfung
sowohl der Organisierten Kriminalität als auch des Terrorismus die
Hände in den Schoß gelegt hat. Die inzwischen ausgelaufene
Kronzeugenregelung hat sie nicht verlängert, die
optimierungsbedürftigen Vorschriften zur Gewinnabschöpfung nicht
überarbeitet. Auch die gebotenen Ergänzungen der gesetzlichen
Regelungen zur Telefonüberwachung blieben bislang unerledigt.
Desinteresse und rot/grüne Ideologie haben das Herzstück der
Kriminalitätsbekämpfung in grob fahrlässiger Weise brachliegen
lassen, während die Bundesregierung zugleich eine Aufweichung des
strafrechtlichen Sanktionensystems und eine folgenschwere Aufblähung
des Strafverfahrens in Erwägung zieht.
Als Minimalziel muss jetzt der Gesetzentwurf der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verbesserung der Bekämpfung von
Straftaten der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus
(BT-Drs. 14/6834) unverzüglich umgesetzt werden. Der Entwurf enthält
ein Paket von Maßnahmen, mit denen das straf- und
strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität und des Terrorismus verbessert werden
soll. Im einzelnen:
* Die Vorschriften zur Gewinnabschöpfung werden optimiert.
   * Für Straftaten, die dem Kernbereich der Organisierten
Kriminalität und des Terrorismus zuzurechnen sind, soll wieder eine
Kronzeugenregelung gelten; strafprozessuale Bestimmungen, wonach das
Verfahren zu Lasten des Kronzeugen wieder aufgenommen werden kann,
schieben dem Missbrauch der Neuregelung einen Riegel vor.
   * Der Straftatenkatalog bezüglich der Überwachung der
Telekommunikation sowie das Telekommunikationsgesetz werden in der
gebotenen Weise ergänzt.
   * Die Möglichkeit zur Erstellung von Bewegungsbildern wird
vereinfacht.
   * Die Regelungen für den Einsatz Verdeckter Ermittler werden,
insbesondere hinsichtlich sog. milieu-bedingter Straftaten,
präzisiert.
Sofern die Regierungsfraktionen bereit sind, ihre Blockadehaltung
gegen die Innere Sicherheit aufzugeben, könnten die Neuerungen noch
in diesem Jahr in Kraft treten. Über weitere Maßnahmen, z.B. die
optische Wohnraumüberwachung, muss ebenfalls gesprochen werden. Es
geht jetzt nicht mehr an, dass die wirksamsten Mittel zu Tabuthemen
erklärt werden. Es muss auch in den Reihen der Regierungsfraktionen
endlich Schluss sein mit dem tiefen Misstrauen, das den Sicherheits-
und Strafverfolgungsbehörden zu Unrecht entgegengebracht worden ist.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion