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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Faust: Neues Vergütungssystem für die Krankenhäuser darf die Versorgung der Patienten nicht gefährden

Berlin (ots)

Aus Anlass des von Staatssekretär Klaus Theo
Schröder am Dienstagabend vorgestellten Referentenentwurfs zur
Einführung des DRG-Vergütungssystems der Krankenhäuser erklären der
gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Lohmann MdB, und der für Krankenhausfragen zuständige
Berichterstatter, Dr. Hans-Georg Faust MdB:
Die Einführung des DRG-Vergütungssystems für Krankenhäuser
bedeutet eine im Vergleich zum derzeit geltenden Vergütungssystem der
Krankenhäuser gravierende Veränderung. Diese Anpassung an ein neues
Vergütungssystem ist nur dann erfolgreich zu bewältigen, wenn die
hiervon betroffenen und hiermit befassten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Krankenhäuser Gelegenheit haben, sich seriös und im
Rahmen einer ausreichenden Zeitspanne auf dieses neue System
vorzubereiten. Daher begrüßen wir es, dass die rot-grüne
Bundesregierung die Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und
der Krankenhäuser aufgegriffen hat, und nun die Einführung des neuen
Vergütungssystems nicht mehr verpflichtend zum 1. Januar 2003
vorsieht.
Zu unserem Bedauern sieht auch dieser Referentenentwurf weiterhin
eine Deckelung der Krankenhausbudgets vor. Die Möglichkeit der
Absenkung des durchschnittlichen Basisfallwertes für Leistungen hat
zwangsläufig zu Folge, dass bei steigender Leistungszahl und
konstanter Geldmenge für die Vergütung dieser Leistungen der
Punktwert sinkt. Die mit einem "floatenden Punktwert"
zusammenhängenden negativen Begleiterscheinungen sind hinlänglich aus
dem Bereich der ambulanten Versorgung bekannt.
In diesem Zusammenhang sind die Sorgen der Ärzteschaft nicht von
der Hand zu weisen, aufgrund der pauschalierten Vergütungen werde die
Verweildauer in den Krankenhäusern erheblich reduziert, und die
Patienten müssten verfrüht, also "blutig" entlassen und dann ambulant
weiter versorgt werden. Diese Besorgnis lässt sogar den Rückschluss
zu, dass die niedergelassenen Ärzte, weil ihre Honorare weiterhin
budgetiert sind, diese Patienten alsbald wieder ins Krankenhaus
einweisen. Dies belegen statistische Zahlen aus Österreich. Diese
Entwicklung würde eine Spirale in Gang setzen, bei der letztlich die
qualitativ hochwertige medizinische Versorgung der Patienten auf der
Strecke bliebe.
Im Interesse der Patienten und Versicherten fordern wir daher die
rot-grüne Bundesregierung auf, die Budgetierung im stationären Sektor
und im ambulanten Bereich zu beenden.
Mit dem neuen Vergütungssystem sind tiefgreifende Veränderungen
verbunden. In keinem anderen Land der Welt werden alle
Krankenhausleistungen über sog. Fallpauschalen abgerechnet.
Erfahrungen aus Staaten wie Australien, die ein DRG-System in
Teilbereichen bereits anwenden, belegen die Notwendigkeit einer
ausreichenden zeitlichen Einführungsphase. Hinzu kommt, dass die
Erfolgsaussichten für eine positive Einführung des neuen
Vergütungssystems in den Krankenhäusern mit der Qualität der
erbrachten notwendigen Vorleistungen durch die Selbstverwaltung
steigen wird:
Je präziser, durchdachter und sorgfältiger die von der
Selbstverwaltung zu lösenden Vorbereitungsarbeiten vorgelegt werden,
desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Einführung des
neuen DRG-Vergütungssystems in Krankenhäusern auch erfolgreich
verlaufen wird.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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