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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann/Singhammer: Forderungen zur EU-Sozialpolitik

Berlin (ots)

Anlässlich eines Besuchs von Sozial- und
Wirtschaftspolitikern der Fraktion bei den Institutionen der
Europäischen Union und den europäischen Sozialpartnern am 2. Juli
2001 in Brüssel erklären der sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB, und der
sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Johannes Singhammer MdB:
EU-Osterweiterung wird begrüßt
   Die Osterweiterung der Europäischen Union wird von der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Nachdruck begrüßt. Sie ist eine
politische, wirtschaftliche und historische Herausforderung, die die
Chance eröffnet, den Kontinent zu vereinen und den Frieden in Europa
zu sichern. Die Osterweiterung muss für die beteiligten
Volkswirtschaften und Staaten verkraftbar sein und vor allem auch von
den betroffenen Bürgern angenommen werden.
Flexible Ausgestaltung der Arbeitnehmerfreizügigkeit
   Von der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit
im Verhältnis zu den Staaten Mittel- und Osteuropas sind die Bürger
unmittelbar betroffen. Nahezu nirgendwo auf der Welt prallen so
starke Lohngefälle, unterschiedliche Arbeitsbedingungen und
Preisniveaus für Dienstleistungen aufeinander. Entsprechend groß kann
der Migrationsdruck auf Arbeitsplätze und Dienstleistungen,
insbesondere für die direkten Nachbarn der Beitrittsländer, wie die
Bundesrepublik Deutschland.
Unsere Forderung: Die nunmehr von der EU-Kommission
vorgeschlagene, (maximal) siebenjährige Übergangsfrist für die
Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den Beitrittsländern geht in die
richtige Richtung. Die Ausgestaltung der Übergangsregelungen sollte -
wie vorgesehen - flexibel sein. Dabei bedarf die Pendlerproblematik
in grenznahen Regionen besonderer Berücksichtigung. Nationale
Spielräume für eine flexible und an regionalen Bedürfnissen
angepasste Ausgestaltung der Übergangsregelungen müssen gewährleistet
bleiben. Zu begrüßen ist die Möglichkeit einer nachträglichen
Verkürzung der Übergangsfrist nach vorher festgelegten, transparenten
Kriterien entsprechend der Situation in den einzelnen
Beitrittsländern. Dies muss gewährleistet bleiben.
Synchronisierung von Arbeitnehmerfreizügigkeit und
Dienstleistungs-freiheit
   Die Übergangsfrist zur Freizügigkeit für Arbeitnehmer wird ins
Leere laufen, wenn für die Dienstleistungsfreiheit keine oder andere
Übergangsfristen vereinbart würden. Eine sofortige
Dienstleistungsfreiheit würde Unternehmen und Betrieben aus den
Beitrittsländern erlauben, unverzüglich Dienstleistungen in allen
EU-Mitgliedstaaten zu erbringen. Die negativen Auswirkungen auf die
Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten, insbesondere in den Grenzregionen
wären verheerend. Der Verdrängungseffekt auf den Arbeitsmärkten der
EU-Mitgliedsländer würde die Übergangsfristen für die
Arbeitnehmerfreizügigkeit nutzlos machen.
Unsere Forderung: Daher sind die u.a. für Deutschland vorgesehenen
Übergangsregelungen zur Einführung der Dienstleistungsfreiheit zu
begrüßen. Nach dem jetzigen Verhandlungsstand sind die
Übergangsregelungen aber beschränkt auf den Baubereich und
Teilbereiche des Handwerks. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu
erreichen, dass Übergangsregelungen müssen auf weitere
Wirtschaftsbereiche ausgedehnt werden.
Kompetenzabgrenzung zwischen EU und Mitgliedstaaten im arbeits-,
sozial- und gesundheitspolitischen Bereich
   Die Zuständigkeiten der Europäischen Union wurden durch jede
Regierungskonferenz erweitert. Europäische Vorgaben wirken immer
stärker auf die Gestaltungsspielräume der Legislative und Exekutive
der Mitgliedstaaten, ihrer Länder und Kommunen ein. Daher muss eine
klare Abgrenzung der Kompetenzen der Union von denen der
Mitgliedstaaten erfolgen. Nach den Verträgen darf die EU nur dann
tätig werden, wenn sie durch spezielle Vorschriften dazu ermächtigt
ist und gleichzeitig das Subsidiaritätsprinzip gewahrt bleibt.
Unsere Forderung: Um den europäischen Integrationsprozess auf eine
tragfähige Grundlage zu stellen, muss die Bundesregierung ein Konzept
zur Kompetenzabgrenzung zwischen EU und Mitgliedstaaten im arbeits-,
sozial-, und gesundheitspolitischen Bereich erarbeiten. Dieses
Konzept muss sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
1. Um die grundsätzliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
abzusichern, sind die Einzelermächtigungen zu präzisieren und klarer
zu umschreiben.
2. Organisation, Finanzierung und Ausgestaltung der Leistungen der
sozialen Sicherungssysteme müssen in der Kompetenz der
Mitgliedstaaten verbleiben. Die den Mitgliedstaaten zustehenden
Spielräume bei der Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme
dürfen nicht eingeschränkt werden. Dies ist im Vertrag entsprechend
abzusichern.
3. Die Methode der "offenen Koordinierung" muss sich zukünftig
präzise im Rahmen der EU-Zuständigkeiten bewegen. Präzise Regelungen
der EU-Zuständigkeiten werden konterkariert, wenn die gezogenen
Schranken über die Methode der "offenen Koordinierung" gleichsam
wieder abgebaut werden können.
4. In der Beschäftigungspolitik ist die Kompetenz der EU zu
beschränken auf das Festlegen makroökonomischer Rahmenbedingungen.
Art und Umfang der Arbeitslosigkeit sind in den einzelnen
Mitgliedstaaten zu unterschiedlich, als dass eine einheitliche
europäische Beschäftigungspolitik wirksam sein könnte.
5. Im Arbeitsrecht sind die Regelungen der EU zu beschränken auf
typischerweise grenzüberschreitende Sachverhalte. Geregelt werden
sollten etwa Bereiche wie Mindeststandards bei Kündigungsschutz und
Telearbeit, atypische Beschäftigungs-verhältnisse und der
Arbeitsschutz.
6. Zu fordern ist auch eine klare Eigenverantwortlichkeit der
Mitgliedstaaten für die Verwaltungsverfahren im Bereich des
Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Abwicklung der ESF-Förderung darf
nicht durch unnötige bürokratische Hindernisse erschwert werden.
7. Die Gesundheitspolitik gehört im Verhältnis zwischen EU und
Mitgliedstaaten grundsätzlich zur nationalen Rechts- und
Politiksphäre. In der Hand der Mitgliedstaaten verbleiben müssen
insbesondere Organisation, Steuerung und Leistungen der medizinischen
Versorgung sowie die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.
8. In der Jugend-, Familien- und Seniorenpolitik ist eine
Einschränkung der umfassenden Kompetenzen der Mitgliedstaaten auch in
Verfolgung anderer Ziele der EU nicht hinnehmbar. Dies gilt
insbesondere für die Bereiche der Jugendsozialarbeit, des
Jugendschutzes, der Familienförderung und der Kindergärten.
9. Zur Sicherstellung des Stellenwerts der sozialen Dienste,
insbesondere der freien Wohlfahrtspflege, muss die Kompetenz der
Kommission zur Kontrolle von Beihilfen an Einrichtungen im
sozialen/karitativen Bereich begrenzt werden.
10. Ausdrücklich begrüßt wird die Entwicklung einer "Neuen Strategie"
der EU-Kommission für eine nachhaltige Entwicklung als Kernelement
aller Politikfelder. Diese Strategie muss sich aber im Rahmen der
bisherigen Zuständigkeiten bewegen.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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