CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Einfuhr embryonaler Stammzellen zu
Forschungszwecken eine schwere Missachtung unserer Rechtsordnung
Berlin (ots)
Zu dem Import embryonaler Stammzellen aus Australien an die Kieler Universität erklärt der rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
In Nordrhein-Westfalen und jetzt auch in Schleswig-Holstein missachten deutsche Forscher unser Embryonenschutzgesetz und erhalten dafür noch Beifall und Unterstützung von ihren Landesregierungen.
Die Entnahme embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken ist in Deutschland eine strafbare Handlung, wenn dadurch die Embryonen zugrunde gehen (Embryonenschutzgesetz). Der Fall, dass auf diese Weise im Ausland Stammzellen gewonnen und dann nach Deutschland eingeführt werden, ist im Embryonenschutzgesetz nicht geregelt worden, weil der Gesetzgeber damals (1991) eine solche Entwicklung der Technik nicht vorausgesehen hat. Gleichwohl aber ist eine solche Umgehung eine schwere Missachtung der deutschen Gesetzeslage. Dass Landesregierungen dieses Vorgehen auch noch unterstützen, beweist, wie wenig sich diese Damen und Herren um unsere Gesetze kümmern. Mit einem nicht mehr zu überbietenden Zynismus verletzen Ministerpräsident Clement in Nordrhein-Westfalen und Regierungsstellen in Kiel in aller Öffentlichkeit ihren Amtseid, der sie darauf verpflichtet, die deutschen Gesetze zu wahren.
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