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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Nicht mehr als gut gemeint: Kabinett beschließt Kulturstiftung

Berlin (ots)

Am heutigen Nachmittag will das Kabinett die
Errichtung einer "Nationalstiftung für Kunst und Kultur" beschließen.
Hierzu erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Die heute vom Kabinett im Rahmen der Aufstellung des
Haushaltsentwurfs für das Jahr 2002 bestätigte Absicht, eine
"Nationalstiftung der Bundesrepublik Deutschland für Kunst und
Kultur" zu errichten, ist sicherlich gut gemeint. Aber sie bleibt
weit hinter den Ansprüchen zurück, die seit Jahren mit den Bemühungen
verbunden werden, durch eine Stiftung die Förderung von Kunst und
Kultur unabhängig von den unvermeidlichen Schwankungen der jährlichen
öffentlichen Haushalte zu ermöglichen.
Die großen Erwartungen, die die Ankündigungen des Staatsministers
für Kultur geweckt haben, werden mit der jetzt gefundenen
Minimal-Lösung gleich doppelt enttäuscht. Zum einen steht mit 25 Mio.
DM gerade einmal ein Drittel des angekündigten Volumens zur
Verfügung, zum anderen wird es keine Stiftung mit hinreichender
Kapitalausstattung geben. Vielmehr bleibt der Staatsminister für
Kultur bei der Mittelzuweisung auch künftig Jahr für Jahr auf das
Wohlwollen des Finanzministers und der parlamentarischen
Haushaltsverfahren angewiesen.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird sich bei den
anstehenden Beratungen an folgenden Eckpunkten orientieren:
1. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die seit Jahren
verfolgte Absicht, eine nationale Kulturstiftung zu gründen, die
gesamtstaatliche Aufgaben der Kunst- und Kulturförderung wahrnimmt.
2. Die Stiftung muss über einen der Aufgabenstellung
entsprechenden Kapitalstock verfügen und damit von jährlichen
Haushaltsentscheidungen des Bundes und der Länder unabhängig sein.
Andernfalls täuscht sie eine Handlungsfähigkeit und
Planungssicherheit vor, die unter diesen Bedingungen nicht entstehen
kann.
3. Eine deutsche Nationalstiftung für Kunst und Kultur kann nur
als Gemeinschaftsaktion von Bund und Ländern in Betracht kommen -
nicht nur aus verfassungsrechtlichen Gründen, sondern auch im
Interesse ihrer Erfolgsaussichten. Dies muss nicht unbedingt eine
paritätische Finanzierung bedeuten, setzt aber eine substantielle
Beteiligung auch der Länder voraus.
4. Die bereits bestehende Kulturstiftung der Länder muss in diesem
Zusammenhang Berücksichtigung finden. Die Nationalstiftung ist von
Bund und Ländern gemeinsam zu errichten und zu verwalten. Mit der
angestrebten Ausweitung der verfügbaren Mittel ist auch eine
Ausweitung ihrer Aufgabenfelder möglich und notwendig. Dies kann
durch verschiedene, selbständige oder unselbständige Stiftungen unter
dem gemeinsamen Dach der Nationalstiftung erfolgen.
5. Eine vorrangige oder gar exklusive Zweckbestimmung der Stiftung
zur Förderung zeitgenössischer Kunst kommt für die CDU/CSU nicht in
Betracht. Dieses ist eine originäre Aufgabe der Kunst- und
Kulturförderung der Länder und Kommunen, die darüber hinaus von einer
immer größeren Zahl privatrechtlicher Stiftungen und Mäzenen in einem
beachtlichen und wachsendem Ausmaß wahrgenommen wird. Dagegen ist die
Sicherung des nationalen Kulturerbes eine unbestreitbare und
vorrangige Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern.
6. Der finanziellen Unabhängigkeit einer deutschen
Nationalstiftung für Kunst und Kultur muss die Unabhängigkeit einer
Intendanz oder Generaldirektion entsprechen, die von Bund und Ländern
gemeinsam bestellt und von fachlich ausgewiesenen, auf Zeit
bestellten Beiräten unterstützt wird.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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