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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Aigner: Union zwingt Bundesregierung beim Meister-BAföG zum Handeln

Berlin (ots)

Anlässlich der Vorschläge der Bundesregierung zur
Novelle des Aufstiegsfortbildungdsförderungsgesetzes (AFBG) erklärt
die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Ilse Aigner MdB:
Einen Tag vor der Anhörung zum Gesetzentwurf der Union über die
Novelle des sog. "Meister-BAföG" im zuständigen Bundestagsausschuss
hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Änderung des AFBG
vorgelegt, der keinerlei Bindungswirkung besitzt und von den
Sachverständigen aufgrund der kurzen Zeitspanne nicht bewertet werden
kann.
Mit der Veröffentlichung ihres Referentenentwurfs hat die
Bundesregierung ein weiteres Mal ihre Scheinheiligkeit unter Beweis
gestellt. Denn nach monatelangen Ankündigungen legt sie ausgerechnet
am Tag vor der Anhörung ihren Referentenentwurf vor, obwohl bis heute
noch kein Kabinettsbeschluss über die bisher nicht gesicherte
Finanzierung gefasst ist. Einziger Grund für den Schnellschuss ist:
Bundesregierung und Koalition wollen sich nicht blamieren und bei der
Anhörung im Bildungsausschuss nicht ohne Konzept dastehen.
Durch die völlig verspätete Veröffentlichung des
Referentenentwurfs hat die Bundesregierung verhindert, dass die
Sachverständigen sich mit dem Reformvorschlag der Bundesregierung
auseinandersetzen und diesen an dem Gesetzentwurf der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion messen können. Denn dieser bleibt weit
hinter den Unionsvorschlägen zurück:
  • Der Unterhaltsbeitrag wird durch den Regierungs-Vorschlag nicht erhöht, auch wenn die Bundesregierung versucht dies so darzustellen, indem sie auf die Steigerung durch die bereits erfolgte BAföG-Reform hinweist. Im Unions-Gesetzentwurf sind eine Steigerung um mindestens 200,- DM für alle Teilnehmer sowie weitere Steigerungen für Teilnehmer mit Kindern und Ehegatten vorgesehen. Der Maßnahmebeitrag soll nach dem Referentenentwurf der Bundesregierung zu 35 % bezuschusst werden. Die Unionsfraktion hat einen Zuschuss zu 50 % vorgesehen.
  • Die Vorschläge der Bundesregierung zur besseren Förderung von Existenzgründungen sind zwar nahezu identisch mit denen im CDU/CSU-Gesetzentwurf. Nach dem Gesetzentwurf der Union soll das gesamte Restdarlehen erlassen werden, sobald die Kriterien erfüllt sind. Im Regierungsentwurf ist ein Erlass nur von 75 % vorgesehen.
  • Die Bundesregierung will die Vermögensfreibeträge anheben. Im Unions-Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Vermögensanrechnung ganz zu streichen, weil sie als ungerecht empfunden wird, das Antragsverfahren unnötig kompliziert und den Teilnehmern an der Fortbildung gerade das Eigenkapital entzieht.
  • Die Bundesregierung rühmt sich, Familien durch ihre Reform besonders fördern zu wollen. Dabei hat sie nicht einmal den Reformansatz der Union aufgegriffen, erziehenden Teilnehmern an Teilzeitmaßnahmen einen Unterhaltsbeitrag zu gewähren

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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