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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs muss auch die Telefonüberwachung möglich sein

Berlin (ots)

Zur Forderung des bayerischen Innenministers Dr.
Günther Beckstein MdL nach einem entschlossenerem Vorgehen bei der
Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornographie erklärt
der rechts-politische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Norbert Geis MdB:
Das strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung von
Sexualdelikten muss endlich verbessert werden. Das gilt besonders
dort, wo es um den Schutz derjenigen geht, die in unserer
Gesellschaft am wehrlosesten sind.
Die Forderung des bayerischen Innenministers, die
Telefonüberwachung auch bei Kindesmissbrauch und bei der Verbreitung
von Kinderpornographie zu ermöglichen, kann deshalb nicht
nachdrücklich genug bekräftigt werden. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits 1998 in
den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Initiative scheiterte damals
an der mangelnden Entschlossenheit der Regierungsfraktionen.
Für den Schutz der Bevölkerung vor Sexualverbrechen und anderen
schweren Straftaten muss endlich mehr getan werden. Auf den Prüfstand
gehören in diesem Zusammenhang auch die bisherige Handhabung der
DNA-Analyse sowie die Möglichkeit einer nachträglichen
Sicherungsverwahrung für Fälle, in denen sich die Gefährlichkeit des
Täters erst während des Vollzugs herauskristallisiert.

Rückfragen bitte an:

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