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CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Widmann-Mauz/Falk: Soziale Sicherung darf Prostituierte nicht ausklammern

Berlin (ots)

Anläßlich der Diskussion um Gesetzentwürfe zur
Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der
Prostituierten erklären die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB und die
zuständige Berichterstatterin, Ilse Falk MdB:
Der Kauf eines Körpers als Ware ist mit der christlichen
Vorstellung von Menschenwürde unvereinbar.
Gleichwohl kann nicht darüber hinweggesehen werden, daß nach
Schätzungen in Deutschland ca. 400 000 Frauen der Prostitution
nachgehen und täglich rd. 1 Mio. Männer diese Dienste in Anspruch
nehmen.
Die Gründe, die Frauen in die Prostitution treiben, sind
vielfältig.
Nur wenige von ihnen arbeiten freiwillig, selbstbestimmt und unter
menschenwürdigen Bedingungen. Viele jedoch sind Opfer von
Menschenhandel und Zwangsprostitution oder gehen der
Beschaffungsprostitution nach.
Der freie Zugang zu sozialen Sicherungssystemen entspricht der
Fürsorgepflicht, die der Staat allen seinen Bürgerinnen und Bürgern
gegenüber hat. Für Prostituierte ist dies zur Zeit nur bedingt
möglich. Insbesondere bei der Krankenversicherung haben sie zur Zeit
keine Möglichkeit, sich unter wahrheitsgemäßer Angabe ihrer Tätigkeit
abzusichern. Hier bedarf es dringend einer gesetzlichen Klarstellung.
Der freiwillige Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung steht
ihnen jetzt bereits offen, ebenso wie anderen selbständig Tätigen.
Die vorurteilsfreie Unterstützung bei der Umsetzung
staatsbürgerlicher Rechte muß ebenso selbstverständlich sein wie ein
umfassendes Hilfsangebot für diejenigen, die den Weg aus der
Prostitution heraus suchen. Hier müssen in enger Zusammenarbeit mit
den zuständigen Behörden verbindliche Regelungen getroffen werden,
die z.B. eine andere Arbeitsperspektive eröffnen.
Aufgabe der Politik muß es sein, jede Form von Gewalt gegen Frauen
zu bekämpfen. Dazu gehören die Ächtung der Unterdrückung von Frauen
ebenso wie der internationale Kampf gegen Frauenhandel und
Zwangsprostitution.
Dazu gehört aber auch, Prostituierte nicht in ein kriminelles
Umfeld abzudrängen.
Ob der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungskoalition dazu
geeignet ist, erscheint fraglich.
Die Einklagbarkeit von Honoraransprüchen ist zwar eine langjährige
Forderung, ihre tatsächliche Umsetzung in der Praxis erscheint aber
eher problematisch.
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen, unter denen Prostituierte
arbeiten, ist sinnvoll, darf aber nicht dazu führen, daß gesetzliche
Handlungsspielräume gegen Zuhälterei und Zwangsprostitution
entfallen. Erfahrungen aus den Niederlanden haben gezeigt, daß die
Gefahr groß ist, mit einer Legalisierung dieser Tätigkeit viele
Frauen in die Illegalität zu treiben.
Damit ist niemandem geholfen, am allerwenigsten den Betroffenen
selbst.
Wir wollen eine realitätsbezogene, ideologiefreie Diskussion. Im
Mittelpunkt der Betrachtungen muß die Würde der Frauen stehen Wir
müssen Regelungen finden, die den Frauen tatsächliche Hilfe bieten
und nicht nur das eigene Gewissen beruhigen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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