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Pfeiffer: Wettbewerbsfähige Energiepreise sichern - Industrielle Basis in Deutschland erhalten

Berlin (ots)

Die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat mit der Arbeitsgruppe Wirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion auf ihrer gemeinsamen Klausurtagung am 9. September 2012 einen Beschluss "Wettbewerbsfähige Energiepreise sichern - Industrielle Basis in Deutschland erhalten" gefasst. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer:

"Wettbewerbsfähige Energiepreise haben höchste Priorität bei der weiteren Ausgestaltung der Energiewende. Die Akzeptanz für den forcierten Umstieg in das regenerative Zeitalter wird nur erhalten bleiben, wenn die Stromversorgung für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft bezahlbar bleibt. Wer wie die Opposition versucht, Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen gegeneinander auszuspielen, missachtet die ökonomischen Zusammenhänge, schädigt unsere Volkswirtschaft und gefährdet damit die Grundlagen unseres Wohlstands und des sozialen Friedens.

Die Industriestrompreise in Deutschland bewegen sich bereits heute im europäischen und weltweiten Vergleich am oberen Ende. Sollen weitere Wettbewerbsnachteile verhindert sowie Standorte und Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben, muss über noch wirksamere Entlastungen nachgedacht werden.

Die Arbeitsgruppen haben vor diesem Hintergrund unter anderem zu folgenden Punkten Beschlüsse gefasst:

   -	Der Spitzenausgleich ist über das Jahr 2012 hinaus bis 2022 
gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung fortzuführen. Dies ist 
zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes unerlässlich. Die 
Vereinbarung der Bundesregierung mit den Wirtschaftsverbänden über 
eine sukzessive Steigerung der Energieeffizienz in den Unternehmen 
unterstreicht, dass Wirtschafts- und Umweltpolitik in Einklang 
miteinander gebracht werden können.
   -	Die erweiterte Besondere Ausgleichsregelung des EEG, mit der 
deutlich mehr energieintensive Unternehmen eine Begrenzung ihrer 
EEG-Umlagekosten beantragen können, ist unerlässlich, damit die 
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht noch stärker 
beeinträchtigt wird.
   -	Die geplante Verordnung zu Abschaltbaren Lasten ist sehr zeitnah
vorzulegen. Sie muss eine angemessene Kompensation für den Beitrag 
der Industrie zur Sicherung der Stabilität des 
Energieversorgungsnetzes enthalten.
   -	An dem Beschluss des Europäischen Rates, die 
Treibhausgasemissionen (THG) bis 2020 europaweit um 20 % zu 
reduzieren, ist festzuhalten. Eine Erhöhung des EU-Minderungszieles 
auf 30 % kommt nur in Betracht, wenn - entsprechend der geltenden 
Beschlusslage des Europäischen Rates - die anderen Industrie- und 
Schwellenländer im Rahmen eines verbindlichen Abkommens vergleichbare
Anstrengungen unternehmen.
   -	Die von der EU-Kommission ins Auge gefasste einseitige 
Verknappung von Emissionszertifikate (sog. set aside) ist abzulehnen.
Ein solcher politischer Eingriff würde das Vertrauen in das 
Emissionshandelssystem als marktorientiertes Steuerungsinstrument 
unterminieren und zu weiteren Wettbewerbsnachteilen für deutsche und 
europäische Unternehmen führen.
   -	Emissionshandelsbedingte Strompreissteigerungen müssen möglichst
weitgehend kompensiert werden. Die Bundesregierung hatte sich hier in
Brüssel für eine Vollkostenkompensation eingesetzt und ist nun 
aufgefordert, die Vorgaben aus Brüssel schnell umzusetzen."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

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