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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Die Union bleibt konsequent

Berlin (ots)

Zu den Attacken der Grünen gegen die Union im
Vermittlungsverfahren zur sog. gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Norbert Geis MdB:
Die Aufspaltung des Gesetzentwurfs zur Lebenspartnerschaft in
einen zustimmungsfreien und einen zustimmungsbedürftigen Teil erweist
sich für die Regierung und Koalition immer mehr als Bumerang.
Die Union hat in der Abstimmung vom 10. November 2000 im Bundestag
beide Teile der Gesamtregelung wegen schwerer verfassungsrechtlicher
Bedenken abgelehnt. Im Bundesrat hatten die unionsgeführten Länder
keine Mehrheit für einen Einspruch gegen das Kerngesetz. Dieser Teil
wird also rechtswirksam, wenn der Bundespräsident unterschrieben hat.
Die SPD-geführten Länder hatten aber auch keine Mehrheit, den
zustimmungsbedürftigen Teil des sog. Ergänzungsgesetzes im Bundesrat
durchzusetzen. Die Koalitionsfraktionen haben deshalb den
Vermittlungsausschuss angerufen.
Die Union hat diese Anrufung des Vermittlungsausschusses u.a.
deshalb abgelehnt, weil sie die Aufspaltung selbst schon für
verfassungswidrig hält. Es besteht kein Zweifel, dass der Bundestag
aufgrund seiner gesetzgeberischen Freiheit grundsätzlich
Gesetzentwürfe so aufspalten kann, dass ein Teil zustimmungsfrei und
der andere zustimmungspflichtig ist. Diese Freiheit des Gesetzgebers
hat aber dort ihre Grenzen, wo sie gegen das Willkürverbot verstößt.
Willkür ist immer dann im Spiel, wenn beide Gesetzesteile auch nach
der Spaltung unabdingbar zusammengehören. Das aber gilt ohne Zweifel
für das Lebenspartnerschaftsgesetz und sein Ergänzungsgesetz.
Die Union hat seinerzeit das Vermittlungsbegehren aber auch
deshalb abgelehnt, weil dieses Ergänzungsgesetz, das nun Gegenstand
der Verhandlungen im Vermittlungsausschuss ist, lediglich zur
Stützung des Gesetzes dient, gegen das nicht nur die Union, sondern
auch der Innenminister schwerste verfassungsrechtliche Bedenken
haben.
Es wäre daher unlogisch und ein Bruch im eigenen Verhalten, würde
sich die Union jetzt an der vom Vermittlungsausschuss eingesetzten
Arbeitsgruppe beteiligen. Anders wäre die Situation, würden SPD und
Grüne ihre starre Haltung beim Kerngesetz, dem sog.
Lebenspartnerschaftsgesetz, aufgeben und über die gesamte
Gesetzesregelung Diskussionsbereitschaft zeigen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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