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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Doss: Betriebsverfassungsgesetz - eine Reform ist längst überfällig

Berlin (ots)

Zur kontroversen Diskussion um die rot-grünen
Novellierungsvorschläge zum Betriebsverfassungsgesetz erklärt der
mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hansjürgen Doss MdB:
Weder die Frage, wie auf die veränderten europäischen
Wettbewerbsbedingungen zu reagieren ist, noch die Frage, wie den
veränderten Unternehmensstrukturen Rechnung getragen werden soll,
werden von den rot-grünen Novellierungsplänen beantwortet.
Statt dessen verschärft die rot-grüne Koalition die
Mitbestimmungsregelungen, die aus den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen des 19. Jahrhunderts entstanden sind. Sie plant die
drastische Ausdehnung des Betriebsverfassungsgesetzes bis in die
Kleinbetriebe hinein und eine Senkung der Schwellenwerte für
Arbeitnehmerfreistellungen in Großbetrieben. Schon jetzt gehören
Freistellungen zum größten Kostenfaktor der Betriebe. Schließlich
soll die Mitbestimmung auf neue Felder (Umweltschutz) ausgedehnt und
unkontrollierte Hauruck-Wahlverfahren zum Betriebsrat sollen
zugelassen werden.
Es ist nicht mehr zu verstehen, wie sich die rot-grüne Koalition
zum "Trittbretthalter" gewerkschaftlicher Funktionärsinteressen
machen lässt. Deren größte Sorge besteht weder darin, die
unternehmerischen Rahmenbedingungen oder gar die
Beschäftigungsbedingungen der Mitarbeiter zu verbessern, sondern die
eigene Funktionärsposition zu festigen und auszubauen. Immerhin sank
der Anteil der durch Betriebsräte vertretenen Mitarbeiter zwischen
1984 und 1994 von etwa 49 % auf knapp 39 %.
Eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes muss sowohl mit den
Bedürfnissen der Mitarbeiter, als auch denen der mittelständischen
Unternehmer in Einklang stehen. Zugleich muss sie die veränderten
Wirtschaftsbedingungen und Unternehmensstrukturen wiederspiegeln.
Für eine europäische Zukunft unserer Betriebe muss das
Betriebsverfassungsgesetz liberalisiert und flexibilisiert werden.
Denn die sogenannte New Economy oder Start-ups, d.h. junge
Unternehmer aus den Bereichen Internet oder Biotechnologie, die oft
grenzüberschreitend tätig sind, können mit starren unflexiblen
Funktionärsstrukturen nichts anfangen. Diese Strukturen demotivieren
oder führen zur Verlagerung des Firmenstandortes ins nahe europäische
Ausland.
   Die Entwicklung zur sogenannten Europa AG verdeutlicht, wie groß
das Mitbestimmungsgefällte in der Europäischen Union noch ist.
Betriebsräte nach deutschem Muster gibt es in spanischen Unternehmen
nicht, auch nicht in Aktiengesellschaften. In Frankreich und
Großbritannien ist eine Kultur der Mitbestimmung, d.h. eine Tradition
der Einflussnahme der Arbeitnehmer auf die Geschicke ihres
Unternehmens, nicht vorhanden. Gesetzliche Regeln über die Errichtung
von Mitwirkungsgremien sind den Briten fremd.
Aber nicht nur der deutsche Unternehmer leidet unter starren
Funktionärsstrukturen. Nach wie vor dürfen betriebliche Regelungen
vom Flächentarif nicht abweichen, wenn damit die Beschäftigen
schlechter gestellt werden. Lohnverzicht zur Rettung des Betriebs
sind ausgeschlossen, wenn die Gewerkschaften nicht zustimmen. Diese
Entscheidung sollte zugunsten der Beschäftigten zur Diskussion
gestellt werden.
Denn die betriebliche Realität in den neuen Wirtschaftsbereichen
zeigt, dass im Zuge der Globalisierung eine vollkommen veränderte
Unternehmenskultur entstanden ist, die von flachen Hierarchien und
selbstbestimmter Gruppen- und Projektarbeit gekennzeichnet ist.
Längst ist die Arbeitnehmerbeteiligung in den Betrieben Realität
geworden. Und familiengerechte Beschäftigungsverhältnisse werden in 
vielen mittelständischen Betrieben bereits praktiziert. Das Ende des
Gegensatzes zwischen "Arbeit und Kapital" muss von den
Gewerkschaften, als auch der rot-grünen Koalition endlich zur
Kenntnis genommen werden.
Was wir brauchen, ist ein Betriebsverfassungsgesetz, das Lösungen
zu den Unternehmens- und Wirtschaftsfragen von heute bietet und keine
blindwütigen Revitalisierungspläne längst vergangener
Funtkionärseinflüsse.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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