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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Rauen: Steuerreform 2000 ist das Gegenteil von Mittelstandsförderung

Berlin (ots)

Zu der in der heutigen Pressekonferenz des
Bundesfinanzministers aufgestellten Behauptung, die Steuerreform 2000
sei gezielte Mittelstandsförderung, erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Rauen MdB:
Die wahrheitswidrige Behauptung des Bundesfinanzministers, der
Mittelstand sei der Gewinner der Steuerreform, wird auch durch
ständige Wiederholung nicht richtiger:
Die Tarifsenkung zum 1.1.2001 kommt in erster Linie den großen
Kapitalgesellschaften zugute. Ihre Steuerbelastung sinkt um rund 13
%-Punkte, für Personenunternehmen zum selben Zeitpunkt nur um 3
%-Punkte. Die zur Gegenfinanzierung bereits beschlossenen bzw. vom
Bundesfinanzminister noch beabsichtigten
Abschreibungsverschlechterungen gelten für Personenunternehmen
hingegen in gleicher Weise wie für Kapitalgesellschaften. Wegen des
wesentlich höheren Grenzsteuersatzes sind die damit verbundenen
Mehrbelastungen für die Personenunternehmen sogar noch wesentlich
höher.
Erheblich benachteiligt sind die Personenunternehmen auch in
Fällen der Umstrukturierung: Während Gewinne aus der Veräußerung von
Kapitalanteilen für Kapitalgesellschaften ab 1.1.2002 von der
Körperschaftsteuer befreit sind, werden für die Personenunternehmen
noch nicht einmal die Verschlechterungen durch Lafontaines
"Steuerentlastungsgesetz" vollständig zurückgenommen.
Wie weit es mit der Fürsorge der rot-grünen Koalition für den
Mittelstand wirklich her ist, zeigt ihr Verhalten bei der Beratung
des sog. Steuersenkungs-Ergänzungsgesetzes. Sie hat nicht nur alle
Verbesserungsvorschläge der Union abgelehnt, sondern ist sogar hinter
den Zusagen zurückgeblieben, die sie dem Bundesrat am 14. Juli 2000
bei der Verabschiedung des Steuersenkungsgesetzes gegeben hat. Der
halbe Steuersatz wird nicht rückwirkend zum 1.1.1999
wiedereingeführt, sondern erst ab 1.1.2001. Davon war in der von
Eichel akzeptierten Bundesrats-Entschließung ebensowenig die Rede,
wie von dem jetzt eingeführten Mindeststeuersatz, der
Kleingewerbetreibende bei Betriebsveräußerungen und -aufgaben
benachteiligt.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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