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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Kommunalpolitisches Engagement von Soldaten nicht untergraben

Berlin (ots)

Zur Änderung des Soldatengesetzes, insbesondere zur
vorgesehenen Neuregelung von § 25 Absatz 3 des Soldatengesetzes
erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Peter Götz MdB:
Bleibt die rot-grüne Bundesregierung bei ihrer starren Haltung,
die Freistellung von Soldaten für die Wahrnehmung kommunaler Mandate
einzuschränken, wird es einem Soldaten zukünftig sehr schwer fallen,
für ein kommunales Mandat überhaupt noch zu kandidieren.
Soldaten müssen - wie andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes
auch - für ein kommunales Wahlamt freigestellt werden können. "Der
Staatsbürger in Uniform" hat die gleichen Rechte und Pflichten wie
ein Bürger in Zivil, er ist nicht "Besitz" der Bundesregierung.
Ehrenamtlich tätige Soldaten dürfen in ihrer zutiefst demokratischen,
rechtsstaatlichen und dem Gemeinwohl dienenden Entscheidung durch
ihren Dienstherrn nicht beeinflusst werden.
Wir wollen, dass Soldaten in den Städten und Gemeinden integriert
sind. Bei einer Änderung des § 25 Absatz 3 Soldatengesetz stellt sich
allerdings die Frage, ob ein Soldat als kommunaler Mandatsträger
überhaupt akzeptabel ist. Das wäre eine fatale Folge der
Fehlentscheidung von Rot-Grün, die auf dem Rücken der lokalen
Demokratie ausgetragen würde. Deshalb fordern wir von der 
Schröder-Regierung, den Gesetzentwurf ersatzlos zurückzuziehen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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