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Paziorek: Frau Fischer verspielt nun auch bei der Bio- und Gentechnologie ihre Kompetenz

Berlin (ots)

Aus Anlass der von der Zentralen Kommission für die
Biologische Sicherheit (ZKBS) geäußerten Kritik an Frau Fischer,
erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
im Deutschen Bundestag, Dr. Peter Paziorek MdB:
Das im Februar von Bundesgesundheitsministerin Fischer veranlasste
Verbot des geplanten Anbaus von gentechnisch verändertem Mais durch
die Schweizer Firma Novartis entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Die
nach Paragraph 5 GenTG für die Prüfung und Bewertung
sicherheitsrelevanter Fragen bei der Genehmigung zuständige Zentrale
Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) hat, wie bekannt
wurde, erklärt, dass die vom BMG zugrundegelegten Laboruntersuchungen
aus "ökologischer Sicht unsinnig" seien. Weder hätten diese
Experimente neue Erkenntnisse hervorgebracht, noch seien sie als
Laborversuche auf Freilandversuche übertragbar. Demgegenüber haben
frühere Untersuchungen die Unbedenklichkeit der Aussaat von Genmais
bestätigt.
Damit hat Frau Fischer auf einem weiteren Feld an Kompetenz
verloren. Mehr noch, sie hat in einem Genehmigungsverfahren rein
politisch entschieden und aufgezeigt, wie weit die grüne Politik
tatsächlich noch von einer sachgerechten Politik entfernt ist. Noch
immer lässt sich die grüne Regierungspolitik von ihrer eigenen
Ideologie in Geiselhaft nehmen.
An dieser Stelle sei daran erinnert, dass das Gentechnikgesetz in
seinem Paragraph 1 den Schutz der Gentechnik, ihrer Erforschung,
Entwicklung und Förderung zum Zweck des Gesetzes erklärt. Es wäre für
die Entwicklung dieser Zukunftstechnologie in Deutschland fatal, wenn
sie mit sachfremden Argumenten gegängelt und beschränkt würde.
Die Union begrüßt auch die für September angekündigte Aufhebung
des Freisetzungsmoratoriums durch die EU-Kommission. Als junge
Technologie muss die Gentechnologie gefördert werden. Dabei müssen,
das sei hier auch klargestellt, Risiken und Ängste, die dieser neuen
Technologie entgegen gebracht werden, Ernst genommen und diskutiert
werden. Wenn allerdings die Voraussetzungen einer
Freisetzungsgenehmigung nach vorangegangener Sicherheitsprüfung
vorliegen, dann muss auch genehmigt werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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