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Flachsbarth: Religionsfreiheit heißt nicht Verzicht auf religiöse Symbole

Berlin (ots)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird
in nächster Zukunft über das Urteil zu Kruzifixen in italienischen 
Schulen neu verhandeln. Dazu erklärt die Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften, 
Dr. Maria Flachsbarth MdB:
Religionsfreiheit darf nicht einseitig auf den Zwang zum Verzicht 
auf religiöse Symbole reduziert werden. Das Recht auf Glaubens- und 
Religionsfreiheit bedeutet in seiner positiven Dimension vielmehr, 
dass Religion sichtbar gelebt werden darf.
Religion ist nicht nur für den einzelnen bedeutend, sondern auch 
für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Unsere Verfassungsordnung, 
gerade unsere Grundrechte fußen auf Werten, die maßgeblich von der 
christlich-jüdischen Tradition getragen werden.
Das Kreuz ist nicht nur ein kulturelles Symbol, sondern Symbol für
das Bekenntnis der Christen. Als solches sollte es auch in einer 
pluralen Gesellschaft seinen selbstverständlichen Platz in der 
Öffentlichkeit behalten.
Es ist zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof für 
Menschenrechte sich erneut mit der Frage von Kruzifixen in Italiens 
Schulen beschäftigen will. Der Fall wird vor die Große Kammer des 
Gerichtshofs kommen. Vor einigen Monaten hatte das Gericht in einer 
ersten Verhandlung zugunsten einer Klägerin entschieden, dass ein 
Kruzifix in der Klasse einer staatlichen Schule in Italien entfernt 
werden muss. Die Anberaumung der erneuten Verhandlung zeigt, dass das
Thema der Religionsfreiheit und der Religion im Öffentlichen Raum 
auch von den europäischen Richtern mit großer Ernsthaftigkeit 
verfolgt wird.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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