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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krings: Vorratsdatenspeicherung weiter möglich - zügig neue Rechtsgrundlage schaffen

Berlin (ots)

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat heute zentrale Vorschriften des 
Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung wegen 
Verletzung des Schutzes des Telekommunikationsgeheimnisses für 
nichtig erklärt. Das Gesetz muss damit so behandelt werden, als sei 
es nie in der Welt gewesen. Bereits vorhandene Daten müssen gelöscht 
werden. Damit wird in zahlreichen Fällen eine umfassende 
Sachverhaltsaufklärung nicht mehr möglich sein. Laufende Verfahren 
müssen möglicherweise eingestellt werden.
Bedauerlich ist, dass sich die guten Argumente der Sondervoten für
die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes mehrheitlich nicht durchsetzen 
konnten. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass die zu Recht 
strengen Anforderungen an das Abhören von Telefongesprächen nun im 
Wesentlichen auf die Erhebung von bloßen 
Telekommunikationsverkehrsdaten (zum Beispiel Rufnummer und Zeitpunkt
eines Anrufes) übertragen werden sollen.
Derjenige, der schwerste Straftaten begeht oder plant, darf sich 
aber nicht Sicherheit wiegen. Der Staat muss weiter seiner 
Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachkommen können. Die Klärung 
der Schuld des Schuldigen und der Unschuld des Unschuldigen erfordert
jetzt eine angemessene Antwort des Gesetzgebers. Aufklärung 
schwerster Straftaten und Gefahrenabwehr sind keine Bedrohung für die
Freiheit und Sicherheit der Bürger, sondern eine Grundlage unseres 
Zusammenlebens.
Daher müssen wir jetzt zügig ein neues Gesetz vorlegen, das den 
hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts genügt. Im Bereich 
der Aufklärung schwerster Straftaten brauchen die zuständigen 
Behörden eine klare Rechtsgrundlage und dürfen nicht zur Untätigkeit 
verurteilt werden. Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitsauflagen 
werden entsprechend der Vorgaben auf Karlsruhe umgesetzt werden, 
damit eine effektive Terrorismusbekämpfung weiter möglich bleibt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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