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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marschewski: EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung schadet deutschem Interesse

Berlin (ots)

Zum EU-Kommissions-Entwurf einer
Familienzusammenführungsrichtlinie erklärt der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Der Kommissionsentwurf einer Richtlinie zum Recht auf
Familienzusammenführung für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten
(Drittstaatsangehörige) ist inakzeptabel. Zwar ist zu begrüßen, dass
die EU-Kommission begonnen hat, die Regelungen des Amsterdamer
Vertrages mit Leben zu erfüllen, die die Harmonisierung der
Einwanderungspolitiken der EU-Mitgliedstaaten zum Ziel haben.
Denn gesamteuropäisches Handeln ist auf dem Gebiet der
Einwanderung das Gebot der Stunde. Dies schon angesichts fehlender
Binnengrenzkontrollen zwischen den meisten EU-Staaten.
Aber: Es fehlt ein Gesamtkonzept für eine Zuwanderungspolitik. Ein
solches aber wäre erforderlich. Denn alle Zuwanderung ermöglichenden
Regelungen hängen jeweils voneinander ab. Wer weniger Ausländer
aufnimmt, etwa solche, die in der EU arbeiten wollen, der kann bei
der Familienzusammenführung großzügiger sein als derjenige, der mehr
aufnimmt. Denn dessen Integrationsmöglichkeiten sind nicht so schnell
erschöpft.
Außerdem hat die Kommission bei Abfassung ihres Entwurfs die
tatsächliche Situation bei der Zuwanderung in den einzelnen
Mitgliedstaaten nicht begutachtet. Vielmehr hat sie ihren
Richtlinien-Entwurf verfasst, ohne vorher zu prüfen, wie viel
Zuwanderung aus welcher Generation und mit welcher Qualifikation
durch den Nachzug von Familienangehörigen zu erwarten ist. 
Rechtsetzung aber, die die Folgen einer Neuregelung nicht
berücksichtigt, ist "abenteuerlich".
Schließlich hat die Kommission bei ihrem Entwurf den besonderen
Interessen Deutschlands nicht Rechnung getragen. Sie hat insbesondere
nicht beachtet, dass kein anderer Staat Europas so viele Ausländer
aus Nicht-EU-Staaten aufgenommen hat wie Deutschland. 5,8% der
Bevölkerung in Deutschland sind Ausländer aus Nicht-EU-Staaten. Damit
stellt sich die Zuwanderungssituation hier anders dar als im
Herkunftsland des für den Richtlinien-Entwurf auf EU-Ebene politisch
verantwortlichen Kommissars Vitorino aus Portugal, wo der Anteil der
EU-Bürger an der Gesamtbevölkerung nur 0,1% beträgt. Folge des hohen
Anteils von Drittstaatsangehörigen in Deutschland ist, dass eine
großzügige Regelung der Familienzusammenführung uns besonders
belastet. Die Bundesrepublik muss daher ein besonderes Augenmerk
darauf richten, dass der Familiennachzug nicht zu einem Tor für
unkontrollierte Zuwanderung wird.
Dennoch erweitert die Richtlinie die Möglichkeiten zum
Familiennachzug:
1. Verfehlt ist bereits der Ansatz der Kommission, allen
Ausländern
aus Drittstaaten, die einen Aufenthaltstitel besitzen, der noch für 1
Jahr gültig ist, die Familienzusammenführung zu ermöglichen, z. B.
auch Studenten. Grundsätzlich ist zur Wahrung der Einheit der Familie
nur dort ein Nachzug gerechtfertigt, wo der Aufenthalt des
Drittausländers in der EU auf Dauer angelegt ist.
2. Der Kreis der Begünstigten wird zu weit gefasst; Beispiele:
a. Er ist nicht auf die Kernfamilie beschränkt. Nicht nur
Ehepartner, sondern auch die Partner unverheirateter Paare werden
begünstigt. Gleiches gilt für homosexuelle Lebenspartner. Damit wird
der Begriff Familie faktisch ausgehöhlt. Außerdem werden unzählige
Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet.
b. Selbst volljährige Kinder sollen einen Anspruch auf
Familienzusammenführung erhalten, wenn sie nicht selbst für ihren
Lebensunterhalt aufkommen können. Dabei reichte hier doch, dass der
bereits in Deutschland lebende Drittausländer das entsprechende Geld
an sein in der Heimat lebendes volljähriges Kind transferiert. Kann
er schon das nicht, so ist im Fall des Nachzugs eine erhebliche
Belastung der deutschen Sozialkassen zu erwarten.
c. Begünstigt werden neben den Angehörigen von Asylberechtigten
auch solche von z.B. Bürgerkriegsflüchtlingen. Wer hier allgemein und
starr den Familiennachzug zulassen will, verbaut jedoch für die
Zukunft die Möglichkeit, in Krisensituationen schnell und flexibel zu
helfen. Denn jedes Land, das solche schutzbedürftigen Menschen ohne
lange Prüfung aufnimmt, müsste damit rechnen, später auch eine nicht
überschaubare Zahl von Familienangehörigen aufnehmen zu müssen. Das
kann der Hilfsbereitschaft Schaden zufügen.
3. Der Richtlinien-Entwurf fasst aber nicht nur den Kreis der
Begünstigten zu weit. Auch die Voraussetzungen für den
Familiennachzug sind zu großzügig gefasst.
So sind Wohnraum, Krankenversicherungsschutz und ausreichende
Einkünfte keine zwingenden Voraussetzungen, obwohl die
Nicht-Beachtung dieser Voraussetzungen zu einer erheblichen Belastung
der Sozialkassen führen kann.
Deshalb ist richtig: Der Richtlinien-Entwurf ist grundlegend zu
überarbeiten.
Dies auch weil er die Möglichkeiten für eine an eigenen Interessen
orientierte Zuwanderungssteuerung beseitigt. Denn bei Inkrafttreten
der Richtlinie in derzeitiger Fassung wäre eine zusätzliche, nicht
kontrollierbare Zuwanderung von bis zu 500.000 Menschen pro Jahr
allein für Deutschland zu erwarten. Für ein
Zuwanderungssteuerungsgesetz bliebe kein Raum mehr.
Europa darf keine Regelungen treffen, die die Sorgen der Menschen
in Deutschland vor unkontrollierbarer Zuwanderung nicht ernst nehmen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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