CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Ronsöhr: EU-Osterweiterung - Verhandlungen zu den Kapiteln Landwirtschaft und Regionalpolitik müssen zügig aufgenommen werden
Berlin (ots)
Anlässlich der Diskussion um die EU-Osterweiterung erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr MdB:
Mit einer EU-Osterweiterung werden die alten Westbindungen dieser Staaten wieder reaktiviert. Außen- und sicherheitspolitische Gründe spielen hier ebenfalls eine wichtige Rolle. Nicht zuletzt ist es der erklärte und legitime Wille der mittel- und osteuropäischen Staaten, aufgenommen zu werden. Den Zeitpunkt der vollen Integration kann man nicht allgemein festlegen, sondern es muss nach den spezifischen Beitrittsvoraussetzungen des jeweiligen Staates entschieden werden. Daraus können sich auch Übergangsfristen ergeben.
Wie bei früheren Beitritten muss auch bei der Osterweiterung uneingeschränkt nach dem Prinzip der vollständigen Übernahme des Gemeinschaftsrechts vorgegangen werden.
- Es muss sichergestellt sein, dass eine funktionierende Verwaltung zur Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften sowie zur Kontrolle vorhanden ist. Im Landwirtschafts- und Nahrungsmittelbereich sind wohl längere Übergangsfristen bis zur vollen Integration unumgänglich.
- Das Erfordernis von Übergangsfristen in bestimmten Politikbereichen muss praxisgerecht gelöst werden, da im Gegensatz zu früheren Beitritten innerhalb der EU aufgrund des bestehenden Binnenmarktes jetzt keine Grenzen mehr vorhanden sind.
- Es ist außerordentlich wichtig, dass im Falle eines Beitritts die heutigen hohen Standards in den Bereichen Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz beibehalten werden. Von daher sollten unverzüglich die Kapitel Landwirtschaft und regionale Entwicklung mit den Beitrittsländern verhandelt werden, damit in diesen Bereichen das hohe Niveau im Rahmen einer "last minute" Entscheidung nicht gekippt wird.
Hier muss eine Lösung gefunden werden, die sich mit Sicherheit im Rahmen der Beitrittsverhandlungen als zeitintensiv erweisen wird. Zur Lösung der Probleme der Standards ist denkbar, dass die Beitrittsstaaten verpflichtet werden, ihre Produktionen nicht weiter auszudehnen. Damit würde gewährleistet, dass sie zumindest während der Übergangszeit nur für den heimischen Markt produzieren und nicht den EU-Markt mit nicht standardgemäßen Agrarprodukten beliefern.
Ein weiterer Kernpunkt der Verhandlungen werden die Direktzahlungen sein, deren vollständige Übernahme die mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten in seltener Einmütigkeit fordern. Bei einer Übertragung der direkten Beihilfen entstünde eine Finanzierungslücke von 12 Mrd. Euro, dies ist nicht finanzierbar. Keinesfalls darf dafür der jetzige Haushalt für die EU-Agrarpolitik herangezogen werden. Bei der Regionalpolitik ist eine Plafondierung der Mittel erforderlich, da ansonsten die jetzigen EU-Staaten finanziell überfordert werden.
Von daher ist für die Osterweiterung die bereits seit langem von CDU/CSU geforderte nationale Kofinanzierung erforderlich. Zahlungen im Vorfeld des Beitritts und ggf. während der Übergangsfristen sollten in erster Linie Staaten zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Strukturen und Modernisierung der Verarbeitungsindustrie zur Verfügung gestellt werden. Dies bringt für die Beitrittsländer mehr als die Zahlung von Direktzahlungen.
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