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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Dött: Feinstaubbelastung wird weiter reduziert

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Verabschiedung der Novelle
der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
durch den Deutschen Bundestag erklärt die umweltpolitische Sprecherin
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött MdB:
Die Belastung der Luft mit Feinstaub ist eines der drängendsten 
Umweltprobleme.
Insbesondere die zunehmende Nutzung von Holz für die Heizung oder 
Zusatzheizung in Häusern und Wohnungen hat in den letzten Jahren zu 
einer Zunahme der Feinstaubemissionen geführt. Das Heizen mit Holz 
ist aus Gründen des Klimaschutzes und zur Nutzung eines einheimischen
Rohstoffes ein sinnvoller Ansatz. Allerdings ist es notwendig, die 
durch einen verstärkten Einsatz von Holz zur Wärmeerzeugung 
verursachte Feinstaubbelastung zu reduzieren.
Es war deshalb wichtig, die 20 Jahre alten Grenzwerte für die 
Emissionen aus kleinen und mittleren Heizungsanlagen dem Stand der 
Technik anzupassen. Die jetzt festgelegten Grenzwerte können von 
neuen Feuerungsanlagen, die typischer Weise im häuslichen Bereich 
eingesetzt werden, wie Heizungen, Kaminöfen oder Kachelöfen, auch 
ohne Staubfilter erreicht werden.
Um die umwelt- und gesundheitspolitischen Ziele zu erreichen, war 
es allerdings erforderlich, auch für bestehende Anlagen Grenzwerte 
festzulegen. Wenn für solche Anlagen eine Herstellerbescheinigung 
oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte 
nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb 
möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, bedürfen die 
Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachrüstung oder müssen gegen eine 
emissionsarme Anlage ausgetauscht werden.
Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ging es im parlamentarischen 
Verfahren insbesondere darum, dass die umwelt- und 
gesundheitspolitischen Ziele der Verordnung sozialverträglich 
erreicht werden. Diese Ziele haben wir erreicht.
So sind eingebaute Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und 
offene Kamine sowie Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden, aus
dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen. Das gestaffelte 
Inkrafttreten der neuen Grenzwerte mit langen Übergangsfristen 
berücksichtigt die typische Lebensdauer der Anlagen und schafft 
Investitionssicherheit bei der Nachrüstung oder Neuanschaffung. Es 
gibt einfache und unbürokratische Nachweisverfahren der Einhaltung 
der Grenzwerte. Daneben bringt die Novelle eine deutliche 
Kostenentlastung für Betreiber von Öl- und Gasheizungen, weil die 
Intervalle der regelmäßigen Überwachungen für Heizungsanlagen 
verlängert wurden. Die bisher jährliche Überwachung wird auf einen 
dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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