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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Stübgen: Bundesverfassungsgericht schafft Rechtsklarheit

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum
Vertrag von Lissabon erklärt der Europapolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen MdB:
Mit seiner heutigen Entscheidung zum Vertrag von Lissabon hat das 
Bundesverfassungsgericht Rechtsklarheit im Hinblick auf die 
innerstaatliche Umsetzung des EU-Reformvertrages geschaffen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird das Urteil in seinen 
Einzelheiten prüfen und umgehend die erforderlichen Konsequenzen für 
die notwendigen Klarstellungen im Begleitgesetz ziehen, damit der 
Ratifikationsprozess in Deutschland noch vor der Bundestagswahl 
abgeschlossen und die Ratifikationsurkunde in Rom hinterlegt werden 
kann.
Der Vertrag von Lissabon erweitert die Zuständigkeiten der 
Europäischen Union, macht diese jedoch zugleich demokratischer, indem
er die Mitentscheidung des Europäischen Parlamentes und der 
nationalen Parlamente verbessert. Wichtige institutionelle 
Neuerungen, z. B. die Verstetigung der EU-Präsidentschaft 
(Abschaffung der halbjährlichen Rotation) und die Zusammenführung des
Amtes des Hohen Beauftragten mit dem des EU-Außenkommissars stärken 
die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union in ihren auswärtigen 
Beziehungen. Europa soll zukünftig seine Interessen noch 
wirkungsvoller vertreten können, z. B. im weltweiten Klimaschutz und 
in der Bewältigung der globalen Finanzkrise.
Das Bundesverfassungsgericht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass 
die Übertragung von nationalstaatlichen Zuständigkeiten auf die 
Europäische Union nicht zu einer Entstaatlichung der Bundesrepublik 
Deutschland geführt hat und weder das Sozialstaatsprinzip noch die 
Entscheidungshoheit des Bundestages beim Einsatz der Streitkräfte 
ausgehöhlt werden. "Das Grundgesetz sagt ja zum Vertrag von 
Lissabon", wie es der Vorsitzende Richter des Zweiten Senates, 
Professor Voßkuhle, formulierte. Mithin kann die europäische 
Integration als politischer Gestaltungsgewinn für die Bundesrepublik 
Deutschland angesehen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein besonderes Augenmerk auf das 
Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages 
und Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union gelenkt. 
Die verlangten Klarstellungen und Ergänzungen bestätigen unsere 
Auffassung, dass es im Falle der Ausgestaltung der 
Entwicklungsklauseln beim Strafrecht, aber auch bei der vereinfachten
Änderung der Verträge keine Lücken in der demokratischen Legitimation
geben darf. Es gilt das Prinzip der "begrenzten Einzelermächtigung". 
Das bedeutet, dass der Bundestag auch in Zukunft zustimmen muss, wenn
der EU-Vertrag geändert wird.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass 
noch in der 16. Legislaturperiode die notwendigen Klarstellungen im 
innerdeutschen Recht beschlossen werden. Der Deutsche Bundestag soll 
dazu am 26. August 2009 und 8. September 2009 zusammenkommen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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