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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Krings/Mayer: Bundestagsanhörung bestätigt Position der Union

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Anhörung zum Wahlrecht im
Innenausschuss erklären Dr. Günter Krings MdB, Justiziar der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Stephan Mayer MdB, zuständiger 
Berichterstatter für Wahlrecht im Innenausschuss:
Die Anhörung hat gezeigt, dass die verfassungsrechtliche Korrektur
des Bundestagswahlrechts in der verbleibenden Wahlperiode faktisch 
nicht geleistet werden kann.
Die Reformmöglichkeiten zur Beseitigung des so genannten negativen
Stimmgewichts sind vielfältig und sehr komplex. Der Entwurf der 
Grünen lässt zu viele verfassungsrechtliche Problemfelder offen. Als 
verfassungsrechtlich hoch problematisch erwiesen sich die Vorschläge 
zur Aberkennung von im ersten Schritt bereits zugeteilten 
Listenmandaten aus Kompensationsgründen. Der von Befürwortern des 
Grünen-Entwurfs unterstützte Vorschlag, in besonderen Konstellationen
selbst Direktwahlkreisgewinnern das Mandat abzunehmen, ist sogar 
grotesk und verfassungsrechtlich unvertretbar. Der Gesetzentwurf der 
Grünen würde darüber hinaus zu einer erheblichen Ungleichbehandlung 
der Landeslisten in den unterschiedlichen Bundesländern führen. Er 
missachtet damit die föderale Gerechtigkeit. Manche Bundesländer 
wären sogar doppelte Verlierer, weil aufgrund ihrer Struktur 
praktisch nie Überhangmandate anfallen, sie nunmehr aber zusätzlich 
noch als Steinbruch für die Kompensation von Überhangmandaten in 
anderen Ländern herhalten müssten. Der Gesetzentwurf wird damit den 
hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an eine 
verfassungskonforme Neuregelung gestellt hat, nicht gerecht. Eine 
halbherzige und mit heißer Nadel gestrickte Änderung würde neue 
Unsicherheiten herbeiführen; Wahlanfechtungen wären dann 
vorprogrammiert.
Der Entwurf berücksichtigt zudem die zusätzlichen 
Korrekturanforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht 
nicht. Dies gilt etwa für die Frage des doppelten Erfolgswertes von 
Stimmen für Wahlkreiskandidaten von Parteien, die an der 5 %-Klausel 
scheitern, aber gleichwohl ein oder zwei Direktmandate erringen.
Selbst die Grünen haben in der Anhörung zugegeben, dass sie nicht 
den großen Wahlrechtsentwurf vorgelegt haben. So erklärte auch der 
Sachverständige Prof. Dr. Pukelsheim, eine Umsetzung wäre nur mit 
Ecken und Kanten möglich.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will ein ordentliches 
parlamentarisches Beratungsverfahren dieses für die Demokratie 
hochwichtigen Themas. Dies geht nur zu Beginn der neuen Wahlperiode, 
um alle vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich genannten 
Handlungsoptionen offen diskutieren und aus ihnen auswählen zu 
können.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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