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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Friedrich/Fischer: Pragmatische Lösung beim Feuerwehrführerschein

Berlin (ots)

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum
"Feuerwehrführerschein" erklären der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB und der 
verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk 
Fischer MdB:
Die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und 
Rettungsdienste ist für die Zukunft sicher gestellt. Nach langem 
Drängen der Unionsfraktion hat das Bundeskabinett mit seinem heutigen
Beschluss die Voraussetzungen für eine praxisgerechte Regelung zum so
genannten Feuerwehrführerschein geschaffen. Auf dieser Grundlage 
können die Landesbehörden künftig Mitgliedern der Freiwilligen 
Feuerwehr, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des 
Katastrophenschutzes Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 
t Gesamtgewicht erteilen. Wir fordern Bundesverkehrsminister 
Tiefensee auf, dafür Sorge zu tragen, dass nun auch die 
Fahrerlaubnis-Verordnung mit den konkreten Bestimmungen rasch 
geändert wird, damit die Feuerwehren und Rettungsdienste sobald wie 
möglich von den neuen Regelungen profitieren können.
Minister Tiefensee hatte den "Feuerwehrführerschein" noch bis vor 
kurzem strikt abgelehnt.
Die Union konnte nunmehr in den Verhandlungen mit dem 
Koalitionspartner folgende Kernpunkte durchsetzen:
  • Die Regelung gilt nicht nur für Freiwillige Feuerwehren, sondern auch für Rettungsdienste, technische Hilfsdienste und den Katastrophenschutz.
  • Der "Feuerwehrführerschein" kann für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t ausgestellt werden und nicht, wie ursprünglich geplant, nur bis 4,25 t.
  • Die nun gesetzten Rahmenbedingungen stellen sicher, dass in der Fahrerlaubnisverordnung nunmehr eine feuerwehrinterne Führerscheinausbildung und -prüfung ohne Kostenaufwand ermöglicht werden kann.
Der spezielle "Feuerwehrführerschein" wurde aufgrund des 
Europäischen Führerscheinrechts notwendig: Danach dürfen mit einer ab
1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge 
bis zu 3,5 t Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge 
bis 7,5 t müsste der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben
werden. Dadurch stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren und 
Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur 
Verfügung. Diese bedenkliche Entwicklung wird nun gestoppt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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