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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bernhardt/Poß: Langfristige Verhaltensweisen bei Managern stärken

Berlin (ots)

Zur heutigen Sitzung der vom Koalitionsausschuss am
11. Juni 2008 eingesetzten Arbeitsgruppe der Großen Koalition zur 
Neuordnung von Managergehältern erklären die beiden Vorsitzenden, der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto 
Bernhard MdB, und der stellvertretende Vorsitzende der 
SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß MdB, am 29. Januar 2009 in Berlin
folgendes:
Wir werden dem Koalitionsausschuss für seine Sitzung am 04. März 
2009 Vorschläge unterbreiten, die dem Ziel verpflichtet sind, die 
Anreize in der Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder von 
Publikumsaktiengesellschaften in Richtung einer nachhaltigen und auf 
Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung zu stärken.
Im Einzelnen sehen die Änderungsvorschläge vor, dass der 
Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen 
Vorstandsmitgliedes dafür zu sorgen hat, dass langfristige 
Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung gesetzt 
werden (§ 87 AktG). In diesem Zusammenhang soll es in Zukunft 
frühestens möglich sein, Aktienoptionen nach vier und nicht wie 
bisher nach zwei Jahren einlösen zu können (§ 193 AktG). Die 
Herabsetzung von Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat soll 
erleichtert werden und die Haftungsbestimmungen für die 
Aufsichtsratmitglieder verschärft (§ 87 Abs. 2 AktG). Die Offenlegung
der Vergütung und Versorgungsleistungen soll weiter konkretisiert 
werden (§ 285 HGB). In Publikumsgesellschaften - so der Vorschlag der
Arbeitsgruppe - muss der gesamte Aufsichtsrat die letzte Entscheidung
über die Vorstandsverträge treffen und nicht, wie heute üblich, 
lediglich ein kleiner Ausschuss (§ 107 AktG).
Schließlich schlägt die Arbeitsgruppe vor, dass, wenn der 
Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss oder einen ähnlichen Ausschuss 
einrichtet, ehemalige Vorstandsmitglieder der gleichen Unternehmung 
drei Jahre nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand nicht Mitglied 
dieses Ausschusses werden dürfen (§ 107 Abs. 3 AktG).
Daneben wurden von beiden Fraktionen weitere Vorschläge zur 
Änderung des Aktien- und des Steuerrechts eingebracht, über die in 
der Arbeitsgruppe aber keine Einigkeit erzielt werden konnte. Diese 
Vorschläge betrafen Änderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung 
von Vorstandsbezügen und -abfindungen einerseits sowie 
Aufsichtsratsbezügen andererseits (§ 10 KStG), die explizite 
Erwähnung der Interessen von Arbeitnehmern, Aktionären und 
Allgemeinheit zur Verdeutlichung des Begriffs des "Wohls des 
Unternehmens" (§ 76 AktG) sowie einen verbindlichen Selbstbehalt bei 
sogenannten D&O-Versicherungen (§ 93 AktG). Ebenfalls strittig blieb 
der Vorschlag, die Gesamtzahl gleichzeitig wahrnehmbarer 
Aufsichtsratsmandate weiter einzuschränken sowie überhaupt eine 
Verkleinerung der Aufsichtsräte vorzusehen.
Einigkeit bestand auch in der Arbeitsgruppe, dass die Transparenz 
von Vergütungen im Bereich öffentlich-rechtlich dominierter 
Unternehmen und des öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehens zu
Gunsten der Gebührenzahler verbessert werden sollte. Das gleiche gilt
zu Gunsten der Vereinsmitglieder für Profiabteilungen von 
Sportvereinen. Dieser Komplex sollte aber aus Zeitgründen von den o. 
g. Punkten, für die es bereits konkrete Gesetzesformulierungen gibt, 
abgetrennt werden und zu einem späteren Zeitpunkt rechtlich geregelt 
werden.
Insgesamt hat man in großer Sachlichkeit in insgesamt sechs 
Sitzungen unter Beteiligung von Mitgliedern der Corporate Governance 
Kommission und aus der Wissenschaft über den oben genannten Komplex 
beraten. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, auch wenn 
erwartungsgemäß nicht in allen Punkten Einvernehmen erzielt werden 
konnte.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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