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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Klöckner: Illegalem Datenhandel endlich Einhalt gebieten

Berlin (ots)

Anlässlich des heute im Kabinett verabschiedeten
Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des 
Bundesdatenschutzgesetzes erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte 
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Die heute im Kabinett beschlossene Novellierung des 
Bundesdatenschutzgesetzes gibt mit Erhöhung der bestehenden 
Bußgelder, der Zustimmungsregelung für Verbraucher sowie mit der 
Abschaffung des Listenprivilegs die richtigen Antworten auf den 
massiven Anstieg von Datenhandel. Der Datenschutz muss endlich an die
neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden.
Daten sind für Unternehmen für gezielte Werbung wichtig und ihre 
Weitergabe kann Verbrauchern auch nützen. Deshalb hat es auch keinen 
Sinn, den Datenhandel komplett zu verbieten. Aber der Verbraucher 
muss endlich Herr über seine Daten werden. Deshalb ist der 
Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Schäuble gut und richtig: Der 
Verbraucher muss selbst und bewusst ent-scheiden können, ob seine 
Daten zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Hierzu ist ein Verbot 
der Datenweitergabe zu gewerblichen Zwecken ohne ausdrückliche 
Einwilligung notwendig. Nur wer ausdrücklich zustimmt, dessen Daten 
dürfen auch weitergegeben werden. Verbraucher werden dadurch besser 
sensibilisiert. Aktive Zustimmung statt Widerspruch ist deshalb 
wichtig. Die Widerspruchsklausel des vor 30 Jahren verfassten 
Gesetzes ist nämlich nicht mehr mit der massiven Zunahme der 
Datenverarbeitungskapazitäten in Einklang zu bringen. Es kann nicht 
länger sein, dass Schweigen der Verbraucher als Zustimmung zur 
Weitergabe ihrer Daten gewertet wird. Im Zuge des schwunghaften 
Handels mit Daten kann der Verbraucher keinen Überblick mehr haben, 
was mit seinen Daten geschieht - auch gegen seinen Willen. Das muss 
sich ändern. In einer aktuellen Umfrage von Infratest dimap teilen 95
Prozent der Befragten diese Einschätzung.
Trotz vieler Unkenrufe: Für bestehende Kundenverhältnisse ändert 
sich auch mit dem neuen Gesetz nichts. Versandhandel oder Werbung per
Post bleiben bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung weiterhin 
erlaubt, ebenso können Telefonunternehmen über ihre neuesten 
Telefontarife informieren, Handwerkskammern ihre angeschlossenen 
Mitglieder bewerben oder Spendenorganisationen listenmäßig 
zusammengefasste Daten nutzen. Um der Wirtschaft nicht zu schaden, 
sieht der Gesetzentwurf auch hier Ausnahmen vor, wie z. B, bei 
Kundenbindungssystemen oder Haushaltsbefragungen, ebenso sollen 
großzügige Übergangsregeln bei der Novelle eingeführt werden, damit 
sich die Betroffenen auf die Änderungen einstellen können. Damit 
bleiben auch gezielte Internetwerbung oder die Marktforschung 
weiterhin möglich. Datenschutz mit Augenmaß und mit dem Blick auf 
Wirtschaft und Verbraucher, dafür wird sich die Union auch im 
parlamentarischen Verfahren weiter einsetzen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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