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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Brauksiepe/Schiewerling: Mehr Flexibilität für die Arbeitsvermittlung vor Ort

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur
Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente am 5. Dezember
2008 erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Ralf Brauksiepe MdB, und der 
zuständige Berichterstatter, Karl Schiewerling MdB:
Mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur 
Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente straffen wir 
die Förderungsinstrumente und räumen den Agenturen mehr Flexibilität 
ein. Durch ein höheres Maß an Gestaltungsmöglichkeiten kann jetzt 
noch gezielter auf die individuellen Problemlagen der Arbeitslosen 
eingegangen werden.
In den Änderungsanträgen der Koalition zu dem Regierungsentwurf 
konnte die Unionsfraktion ihre Forderungen in zwei zentralen Punkten 
des Gesetzes durchsetzen: der Einführung einer sogenannten Freien 
Förderung und eines Vermittlungsbudgets. So haben wir die Mittel der 
Freien Förderung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) 
von ursprünglich zwei auf jetzt zehn Prozent der auf die jeweiligen 
Agenturen für Arbeit entfallenden Eingliederungsmittel erhöht. 
Darüber hinaus haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass die 
Agenturen für Arbeit im Bereich der Arbeitsförderung (SGB III) auch 
im nächsten Jahr wieder bis zu zehn Prozent der im 
Eingliederungstitel enthaltenen Mittel für Ermessensleistungen der 
aktiven Arbeitsförderung einsetzen können, um die Möglichkeiten der 
gesetzlichen Leistungen durch freie Leistungen der aktiven 
Arbeitsförderung zu erweitern.
Mit der Freien Förderung im SGB II wird vor allem für Menschen, 
die viele Jahre nicht mehr im Arbeitsprozess standen und besondere 
Vermittlungshemmnissen haben, ein besonders effektives Instrument 
geschaffen. Die Vermittlungsfachkräfte vor Ort haben jetzt die 
Möglichkeit, innovativ und passgenau für jeden Arbeitsuchenden die 
Integration in den Arbeitsmarkt zu verwirklichen.
CDU/CSU haben im parlamentarischen Verfahren dabei erreicht, dass 
Hilfebedürftige bedarfsgerecht unterstützt werden können. Dies wird 
ermöglicht, indem Ausnahmen von der Förderhöchstdauer einzelner 
Maßnahmen zulässig sind. Wie in allen Lebenslagen begreifen manche 
Menschen bestimmte Lerninhalte schneller als andere. Damit auch 
Lernschwache eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, geben wir denen,
die mehr Zeit brauchen auch mehr Zeit, um eine Maßnahme erfolgreich 
abschließen zu können. Bei Bedarf sind nun auch einzelne Maßnahmen 
kombinierbar. Darauf hatte die Union in den Verhandlungen bestanden.
Das Vermittlungsbudget, in dem neun bisherigen Einzelleistungen 
zusammengefasst wurden, ermöglicht es den Vermittlungsfachkräften vor
Ort, eine individuelle und bestmögliche Förderung der Arbeitsuchenden
vorzunehmen. Die Union erwartet, dass die Entscheidung über das 
Vermittlungsbudget von beiden Grundsicherungsträgern gemeinsam 
entschieden wird.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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