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Börnsen/Mißfelder/Bär: Neues Filmförderungsgesetz macht den deutschen Film für die nächsten Jahre fit

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung der Novelle des
Filmförderungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären der kultur- 
und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die zuständigen Berichterstatter,
Philipp Mißfelder MdB und Dorothee Bär MdB:
Das neue Filmförderungsgesetz ist das Ergebnis einer ausgewogenen 
Betrachtung zwischen kulturellem Anspruch und wirtschaftlichen 
Notwendigkeiten. Wir haben dabei mit dem Filmförderungsgesetz die 
richtige Antwort auf die Herausforderungen, vor denen die deutsche 
Filmwirtschaft in den nächsten Jahren stehen wird, gefunden.
Nach über einem Jahr intensiver Beratungen hat der Deutsche 
Bundestag das neue Filmförderungsgesetz in 2. und 3. Lesung 
beschlossen. Das neue Gesetz ist das Ergebnis eines sehr langen 
intensiven Beratungsprozesses, bei dem unter der Leitung von 
Kulturstaatsminister Bernd Neumann alle Beteiligten in einem breit 
angelegten Prozess einbezogen worden sind. Das neue 
Filmförderungsgesetz ist für alle ein Gewinn von den Produzenten, 
über die Verleiher und Kinobetreiber bis hin zu den Autoren, 
Regisseuren und Schauspielern, ohne deren kreative Leistung kein Film
entstehen kann. Dass dieses neue Filmförderungsgesetz auf so breite 
Zustimmung trifft, ist nicht zuletzt das Verdienst aller, die mit 
viel Engagement und Hingabe zum deutschen Film daran gearbeitet 
haben. Das gilt auch für die politischen Mitwettbewerber.
Im Gesetzgebungsverfahren konnten dabei noch einige Änderungen 
durchgesetzt werden, von denen exemplarisch die Rücksichtnahme auf 
die wirtschaftliche Situation der Kinobetreiber durch Anwendung des 
Nettomaßstabs bei der Beitragsberechnung zu nennen ist. Gerade 
angesichts der Herausforderung der Digitalisierung der Kinos in den 
nächsten Jahren ist dies das richtige Signal. Außerdem haben wir die 
Verwertungskette unter besonderem Einbezug der Videowirtschaft, 
Video-on-Demand sowie der öffentlich-rechtlichen und privaten Sender 
flexibilisiert, weil erst die unterschiedlichen Verwertungsstufen die
Filmfinanzierung realisierbar machen. Die Filmförderanstalt in Berlin
konnte gestärkt, der Verwaltungsrat als "Filmparlament" noch genauer 
strukturiert werden.
Das neue Filmförderungsgesetz ist auf der Höhe der Zeit. Es stärkt
den Solidargedanken und macht Mut, weiter an dem anspruchsvollen Ziel
zu arbeiten, dass zukünftig jeder dritte Film in unseren Kinos aus 
deutscher Produktion stammt.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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