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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bleser/Mortler: Erste Anhörung gutes Zeichen für Zukunft des Absatzfonds

Berlin (ots)

Zur mündlichen Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der 
gesetzlichen Beitragspflicht zum Absatzfonds der Land- und 
Ernährungswirtschaft erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe 
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB und die zuständige 
Berichterstatterin, Marlene Mortler MdB:
Die mündliche Verhandlung der Bundesverfassungsrichter deutet 
darauf hin, dass der Absatzfonds gute Chancen hat, als 
verfassungskonform bewertet zu werden. Eine solche Entscheidung würde
dazu beitragen, die Stellung Deutschlands als einer der größten 
Agrarexporteure der Welt zu sichern.
Die Erweiterung der EU geht mit einer verschärften Konkurrenz 
einher. Wer hier anhaltend bestehen will, muss mit vereinten Kräften 
neue Märkte erschließen und bestehende Handelsbeziehungen pflegen. 
Würde man auf die zentrale Absatzförderung zugunsten einer 
privatrechtlichen Organisationsform verzichten, entfiele ein 
schlagkräftiges Instrument zur Sicherung der deutschen Marktstellung 
und Wettbewerbsfähigkeit. Diese Funktion des Absatzfonds wird durch 
den Binnenmarkt nicht überholt, sondern durch die Folgen der Reformen
der gemeinsamen Agrarpolitik notwendiger denn je. Nur gemeinsam ist 
man stark. Das haben auch zahlreiche andere Länder erkannt und die 
Einrichtung des deutschen Absatzfonds kopiert.
Der Deutsche Bundestag ist sich der Schlüsselrolle des Absatzfonds
für die erfolgreiche Vermarktung deutscher Produkte bewusst und hat 
daher in der Vergangenheit das Absatzfondsgesetz mehrfach überprüft 
und an die veränderten EU-Realitäten angepasst.
Einen zentralen Anteil am Erfolg dieser Institution haben die in 
den zahlreichen Produktausschüssen vertretenen Beitragszahler. Sie 
geben die  Richtung vor.
Die Verbraucher wünschen und fordern herkunftsbezogene Aussagen. 
Befragungen und Kaufverhalten verdeutlichen dies immer wieder. Der 
von der EU im vergangenen Jahr beschlossene Gemeinschaftsrahmen hat 
neue Bereiche für Werbung mit Herkunftsbezeichnung geöffnet. Dies 
gilt für nationale Gütezeichen, geschützte Herkunftsbezeichnungen, 
Werbemaßnahme in Drittländern sowie EU-kofinanzierte Maßnahmen.
Absatzförderung ist weit mehr als nur Werbung. Aufgabenfelder wie 
Hilfen für Messeauftritte im In- und Ausland, Schulungen von 
Mitarbeitern sowie die Markt- und Preisberichterstattung seien an 
dieser Stelle genannt, die meist im Lichte der Öffentlichkeit wenig 
wahrgenommen, aber immens wichtig sind.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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