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Böhmer: Neuer Rundfunkstaatsvertrag tritt in Kraft - den Worten müssen nun Taten folgen
Am 1. April tritt die Vierte Änderung des Rundfunkstaatsvertrages in Kraft. Dazu erklärt sich die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer MdB:
Die vierte Änderung des Rundfunkstaatsvertrages tritt am 01. April 2000 in Kraft. Damit gelten neue, erweiterte Bestimmungen zum Schutze der Jugend. Unter anderem können in Zukunft Sendungen auch dann unzulässig im Sinne des Jugendschutzes sein, wenn sie zwar keine Verstöße gegen die üblichen gesetzlichen Bestimmungen enthalten, jedoch in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen.
Die Landesmedienanstalten können in Zukunft ein komplettes Sendeformat (etwa eine Talkshow-Reihe) bewerten und sind nicht auf die Bewertung einer einzelnen Folge angewiesen. Wenn die Ausgestaltung dieses Sendeformats nach Thema, Themenbehandlung, Gestaltung oder Präsentation einem Jugendschutz-Verstoß gleich kommt, können zeitliche Beschränkungen vorgesehen werden, d.h. z.B. ist eine Verlegung in die späten Abendstunden möglich.
Die Landesmedienanstalten können in Zukunft bei Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen ein Bußgeld von bis zu einer Million Mark verhängen, anstatt wie bisher bis zu einer Höhe von 500.000 Mark. Es ist zu begrüßen, dass viele der politischen Forderungen ihren Niederschlag nun im neuen Rundfunkstaatsvertrag gefunden haben. Dennoch ist zu bedenken: Selbst die perfektesten Jugendschutzgesetze und Staatsverträge bewirken wenig, wenn sie nicht von den Erwachsenen- und hier vor allem den Medienverantwortlichen - akzeptiert und eingehalten werden, und die Einhaltung auch konsequent kontrolliert wird. Jugendschutz kann nur wirken, wenn den Worten auch Taten folgen. In diesem Sinne kann der neue Rundfunkstaatsvertrag zu einem scharfen Schwert werden.
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