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Böhmer: Neuer Rundfunkstaatsvertrag tritt in Kraft - den Worten müssen nun Taten folgen

Am 1. April tritt die Vierte Änderung des Rundfunkstaatsvertrages
in Kraft. Dazu erklärt sich die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Maria Böhmer MdB:
Die vierte Änderung des Rundfunkstaatsvertrages tritt am 01. April
2000 in Kraft. Damit gelten neue, erweiterte Bestimmungen zum Schutze
der Jugend. Unter anderem können in Zukunft Sendungen auch dann
unzulässig im Sinne des Jugendschutzes sein, wenn sie zwar keine
Verstöße gegen die üblichen gesetzlichen Bestimmungen enthalten,
jedoch in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen.
Die Landesmedienanstalten können in Zukunft ein komplettes
Sendeformat (etwa eine Talkshow-Reihe) bewerten und sind nicht auf
die Bewertung einer einzelnen Folge angewiesen. Wenn die
Ausgestaltung dieses Sendeformats nach Thema, Themenbehandlung,
Gestaltung oder Präsentation einem Jugendschutz-Verstoß gleich kommt,
können zeitliche Beschränkungen vorgesehen werden, d.h. z.B. ist eine
Verlegung in die späten Abendstunden möglich.
Die Landesmedienanstalten können in Zukunft bei Verstößen gegen
Jugendschutzbestimmungen ein Bußgeld von bis zu einer Million Mark
verhängen, anstatt wie bisher bis zu einer Höhe von 500.000 Mark.
Es ist zu begrüßen, dass viele der politischen Forderungen ihren
Niederschlag nun im neuen Rundfunkstaatsvertrag gefunden haben.
Dennoch ist zu bedenken: Selbst die perfektesten Jugendschutzgesetze
und Staatsverträge bewirken wenig, wenn sie nicht von den
Erwachsenen- und hier vor allem den Medienverantwortlichen -
akzeptiert und eingehalten werden, und die Einhaltung auch konsequent
kontrolliert wird. Jugendschutz kann nur wirken, wenn den Worten auch
Taten folgen. In diesem Sinne kann der neue Rundfunkstaatsvertrag zu
einem scharfen Schwert werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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