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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Götz: Naturschutz muss eine kommunale Aufgabe sein

Berlin (ots)

Zu den Ergebnissen einer Umfrage des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes (DStGB) über die Einführung der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 1 a BauGB (1998) und
zu den Problemen bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie der
Europäischen Union erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die deutschen Gemeinden, Landkreise und Städte handeln erfolgreich
für den Umwelt- und Naturschutz. Die Gesetze dafür werden überwiegend
in Europa, im Bund und in den Ländern verabschiedet. Die
CDU/CSU-geführte Bundesregierung hat 1998 eine Novelle des
Baugesetzbuches durchgesetzt, die die Kommunen dazu verpflichtet, bei
ihrer Planung Eingriffe in Natur und Landschaft mit Flächen oder
Maßnahmen auszugleichen, die dem Naturschutz zugute kommen.
Für einen Erfahrungsbericht über diese Gesetzesnovelle hat der
DStGB nun eine Umfrage bei seinen Mitgliedern durchgeführt. Die
Ergebnisse zeigen, dass die Städte und Gemeinden das Gesetz positiv
beurteilen.
Im Interesse seiner starken kommunalen Selbstverwaltung haben
Länder und Kommunen hinsichtlich der Anwendung des Gesetzes
erhebliche Gestaltungsspielräume. Über kommunale "Öko-Konten" können
Ausgleichsmaßnahmen zeitlich und räumlich entkoppelt werden. Bei der
Bewertung von Natureingriffen und der Form des Ausgleichs wurden in
den zwei Jahren seit Einführung der Gesetzesnovelle in den Ländern
und Gemeinden unterschiedliche Regelungen gefunden. Ein
Erfahrungsaustausch wird den Nutzen dieses Gesetzes noch steigern.
Im Gegensatz zum Erfolg bei der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung, die bei der kommunalen Bauleitplanung ansetzt,
steht die problematische Umsetzung der von der EU erlassenen
Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie von 1992. Der Grund dafür ist,
dass in Deutschland die Länder für die Ausweisung von Schutzgebieten
für bedrohte Tiere und Pflanzen zuständig sind. Die Umsetzung
benötigt mehr Zeit als vorgesehen. Die Richtlinie und vor allem ihre
Umsetzungskompetenz auf Länderebene greift stark in die kommunale
Planungshoheit ein. Es kann und darf nicht sein, dass letztendlich
Brüssel bestimmt, wo in den Städten und Gemeinden bestimmte Gebiete
unter dem Gesichtspunkt der FFH-Richtlinie festgelegt werden.
Planungshoheit und kommunale Selbstverwaltung sind im Sinne des
Maastricht-Vertrags (Subsidiarität) ein hohes Gut, das nicht durch
zentralistische Vorgaben von der Europäischen Kommission ersetzt
werden darf.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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