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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Austermann: "Steuerreform 2000" ist nicht der erhoffte Befreiungsschlag!

Berlin (ots)

Zum Kabinettbeschluss über die "Steuerreform 2000"
und zu deren Auswirkungen auf die Einnahmen des Bundes und des
öffentlichen Gesamthaushalts erklärt der haushaltspolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Auf ständiges Drängen der Union hat Rot/Grün endlich einen Entwurf
für eine Steuerreform vorgelegt, deren Wirkungen zwar im Einzelnen
(Steuereinnahmen; Verteilungswirkung auf Bund, Länder und Gemeinden;
geplante Neuverschuldung; Gegenfinanzierung) noch nicht abschließend
beurteilt werden können; der Grundforderung, die Steuern einfacher,
niedriger und gerechter zu machen, wird der Regierungsentwurf nur
teilweise gerecht. Allerdings ist eine deutlich höhere
Nettoentlastung der Bürger und Unternehmen vorgesehen, als die
rot-grüne Bundesregierung noch vor wenigen Monaten für finanzierbar
hielt. Entsprechende Vorschläge der Union hatten Schröder und Eichel
bis zuletzt als abenteuerlich abgetan. Je größer der
Befreiungsschlag, umso sicherer ist die Gegenfinanzierung durch eine
kräftige Wirtschaftsbelebung.
Das Steuersystem wird nicht einfacher. Optionsmodell und
Halbteilungsprinzip machen es noch komplizierter; der gespaltene
Spitzensteuersatz - für Kapitalgesellschaften wie AG´s und GmbH´s
künftig 25%, aber für 85 % der Unternehmen, nämlich Einzelunternehmer
und Personalgesellschaften (OHG, KG) künftig 45 % - macht das neue
Recht sogar verfassungsrechtlich angreifbar und deshalb
unzuverlässig.
Bei der gerade für einen Haushälter wichtigen Frage nach der
Gegenfinanzierung der Nettoentlastung im Rahmen einer Steuerreform
erkennt die Bundesregierung erstmals an, dass eine Steuerreform
Selbstfinanzierungseffekte bewirken kann. Diese setzen aber eine
mutige Senkung der Steuersätze voraus, die zu einer nachhaltigen
Veränderung des Verhaltens von Bürgern und Unternehmen infolge einer
verbesserten Akzeptanz des Steuer- und Abgabensystems führen. Im
Klartext: Der Anteil der Schattenwirtschaft, der auf bis zu 15
Prozent des Bruttoinlandsproduktes geschätzt wird, muss sich in der
Folge einer sinnvollen Steuerreform spürbar vermindern. Wenn ein
größerer Teil der Schattenwirtschaft in die legale Wirtschaft
zurückkehrt, dann können erhebliche Nettoentlastungen für alle Bürger
aus den Steuerhinterziehungen finanziert werden, die von den
Steuerbeamten kürzlich auf bis zu 120 Mrd DM jährlich geschätzt
wurden.
Es dürfte aber nur in geringem Umfang zur Verminderung der
Schattenwirtschaft beitragen, wenn, wie von der Bundesregierung
vorgesehen, für 85 % der deutschen Unternehmen (Einzelunternehmer und
Personengesellschaften) der Spitzensteuersatz, an dem der gesamte
Tarif festgemacht ist, einschließlich Solidaritätszuschlag und
Kirchensteuer, grundsätzlich bei über 50 Prozent verharrt. Hinzu
kommt, dass die Abgabenbelastung (indirekte Steuern, z. B. Ökosteuer;
Sozialversicherungsabgaben) nicht sinkt, sondern zunächst weiter
ansteigt. Die Mehreinnahmen aus der Ökosteuer werden etwa zur Hälfte
zur Finanzierung des Haushalts herangezogen und nicht, wie
ursprünglich versprochen, allein zur Senkung der Beitragslast in der
Rentenversicherung verwendet; daher fallen die Sozialabgaben nicht
spürbar unter das heutige Niveau.
Die Diskussion in der SPD über die künftige Steuerfreiheit der
Veräußerung von Kapitalbeteiligungen lässt ebenso wie die mehrfach
berichtigten Berechnungen der darauf angeblich beruhenden
Steuerausfälle den Verdacht aufkeimen, hier liege die
"Sollbruchstelle" des Entwurfs, das geplante "Opfer" im Namen der
Verteilungsgerechtigkeit. Der hohe Einkommensteuertarif für die
Einzelunternehmer und Personengesellschaft benachteiligt die neue
Arbeitsplätze schaffenden Mittelständler im Vergleich zu den
regelmäßig Arbeitsplätze abbauenden internationalen Konzernen. Die
zur Inanspruchnahme der günstigeren Steuersätze für große
Kapitalgesellschaften vorgesehenen Regeln hat die Bundesregierung so
kompliziert gestaltet, als wolle sie das Abgleiten in die
Schattenwirtschaft besonders attraktiv machen. Das Steuersystem wird
nicht gerechter.
Nur 2001 müssen öffentlicher Gesamthaushalt und Bund deutliche
Steuermindereinnahmen hinnehmen. Nach Durchführung aller
Steuerrechtsänderungen werden 2002 und 2003 die Einnahmen im
öffentlichen Gesamthaushalt geringfügig, beim Bund sogar deutlich
über den Schätzansätzen von Mai 1999 liegen. Von 1998 auf 2003 werden
die Steuereinnahmen des Bundes um 90 Mrd DM, die der öffentlichen
Hände auf eine Billion DM ansteigen. Eine gesamtwirtschaftlich
dauerhaft spürbare Netto-Entlastung findet nicht statt. Ab dem Jahr
2002 wird die Steuerlast das heutige Niveau wieder erreichen. In der
Endstufe gleicht die "Steuerreform 2000" lediglich die Mehrbelastung
der Bürger und Unternehmen durch die Ökosteuer aus.
Die Steuern werden nicht niedriger. Verstärkte Investitionen der
Unternehmen, die zu mehr Arbeitsplätzen und damit letztendlich zu
höheren Steuereinnahmen und geringeren Ausgabenotwendigkeiten im
Bereich der Arbeitsmarktpolitik führen würden, dürfen kaum erwartet
werden. Es könnte sein, dass diese ebenso unausgegorene wie
ängstliche Politik dazu führt, dass an sich zu erwartende
Selbstfinanzierungseffekte nicht eintreten und darüber hinaus der
Anteil der Schattenwirtschaft am Inlandsprodukt weiter zunimmt.
Entgegen den Versprechungen der rot-grünen Bundesregierung wird es
bei Steuern und Abgaben keine spürbare Entlastung für Bürger und
Unternehmen geben - mit Ausnahme des Jahres 2001, dem letzten vollen
Rechnungsjahr vor der nächsten Bundestagswahl. Zusammen mit den
späteren Stufen (2003 und 2005) bleibt die Reform im Volumen deutlich
hinter dem CDU-Konzept zurück.
Die Steuern werden nicht einfacher, nicht gerechter und nur spät
und unzureichend abgesenkt. Die um ein Jahr vorgezogene "Steuerreform
2000" entpuppt sich als Täuschungsmanöver, als bloße rot-grüne
Wahlkampfhilfe.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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