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Hüppe: Behindertenpolitik 2007 - Bilanz und Ausblick

Berlin (ots)

Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen
mit Behinderungen am 3. Dezember 2007 erklärt der Beauftragte der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit 
Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Im Jahr 2007 stand die Weiterentwicklung der gesellschaftlichen 
Teilhabe der Menschen mit Behinderungen im Fokus der 
behindertenpolitischen Arbeit der Union. Besondere Aufmerksamkeit 
galt dabei der Teilhabe behinderte Menschen am Arbeitsleben. Immer 
noch sind Menschen mit Behinderungen von hoher Arbeitslosigkeit 
betroffen. Allerdings gibt es seit wenigen Monaten einen positiven 
Trend bei den Arbeitslosenzahlen der schwerbehinderten Menschen zu 
erkennen. Dieser Trend muss in Zukunft weiter gestärkt werden.
Um die Teilhabe behinderte Menschen am Arbeitsmarkt voranzubringen
hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Oktober einen Kongress zum 
Thema "Was behindert Arbeit?" ausgerichtet. Das inhaltliche Spektrum 
der Veranstaltung reichte von der Werkstatt für behinderte Menschen 
(WfbM) bis hin zu Hemmnissen und dem Verbleib im Job behinderter 
Arbeitnehmer. Die angesprochenen Probleme und Lösungsansätze bilden 
die Grundlage für die behindertenpolitische Arbeit der Union in 2008.
Zentrales Anliegen ist dabei, Menschen mit Behinderungen den Weg auf 
den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ebnen. In diesem Zusammenhang wird 
die Union nach neuen Möglichkeiten unterstützter Beschäftigung 
suchen.
Im März des Jahres hat Deutschland die UN Konvention über die 
Rechte  behinderter Menschen unterzeichnet. Bis das Übereinkommen in 
Deutschland geltendes Recht wird, ist allerdings zunächst das 
Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung von Bund und Ländern 
durchzuführen. Nun muss ein zügiges Umsetzungsverfahren einsetzen und
dafür Sorge tragen, dass die Menschen mit Behinderungen und ihre 
Verbände beim Umsetzungsprozess beteiligt werden, damit möglichst im 
nächsten Jahr die Ratifizierung abgeschlossen werden kann.
Bei der Gesundheitsreform konnten, im Gegensatz zu den letzten 
Reformen des Gesundheitswesens, Einschnitte für behinderte Menschen 
verhindert werden. Verbesserungen gibt es im Bereich der 
Gesundheitsversorgung behinderter Menschen: Rehabilitation ist nun 
grundsätzlich eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse. 
Konkret heißt das, dass auch alte und pflegebedürftige sowie Menschen
mit Behinderungen einen Anspruch auf Rehabilitation haben. Darüber 
hinaus haben Menschen mit Behinderungen, die in besonderen, noch 
näher zu bestimmenden, Wohnformen leben, künftig Anspruch auf 
häusliche Krankenpflege. Weiterhin werden die Leistungen für 
Schwerkranke in der palliativmedizinischen Versorgung verbessert. Wir
werden uns dafür einsetzen, dass die spezialisierte ambulante 
Palliativversorgung, die jetzt im SGB V verankert ist, zügig 
ausgestaltet und umgesetzt wird.
Die Eckpunkte zur Reform der Pflegeversicherung sind positiv für 
pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen. Menschen mit einer 
erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz, die beispielsweise bei 
einer sogenannten geistigen Behinderung vorliegen kann, können in 
Zukunft einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 2.400 Euro 
anstatt 260 Euro jährlich erhalten, wenn die benötigten 
Betreuungsangebote vorhanden sind. Der Grundsatz "ambulant vor 
stationär" wird weiter ausgebaut. Die Sachleistungsbeträge werden in 
den kommenden Jahren erhöht und angepasst. Um die Selbständigkeit 
pflegebedürftiger Menschen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten,
sollen betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften durch den Auf- und 
Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen gefördert werden. Die 
Betreuungsleistungen können künftig von den Bewohnern flexibler als 
bisher abgerufen werden.
Die Reform der Eingliederungshilfe steht weiterhin auf der Agenda 
der Union. Im kommenden Jahr werden wir uns zusammen mit Betroffenen 
und ihren Verbände, den Ländern und Kommunen beraten, wie und in 
welcher Form die Eingliederungshilfe in Zukunft gestaltet werden 
könnte.
Ab Januar 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche 
Budget. Diese Leistungsform ermöglicht Menschen mit Behinderungen 
mehr als bisher, die für sie passenden Leistungen selbstbestimmt 
auszusuchen. Neben den positiven Erfahrungen und Berichten gibt es 
noch einige Probleme - wie z.B. das fachliche Wissen einiger 
Beratungsstellen oder fehlende Information der behinderten Menschen. 
Bei der Einführung des Persönlichen Budget müssen diese und andere 
Probleme aufgegriffen und gelöst werden, damit alle Menschen mit 
Behinderungen, die es möchten, von dieser Leistungsform profitieren 
können.
Ein grundsätzliches Thema der Politik für Menschen mit 
Behinderungen bleibt die Bioethik. Bei der Verabschiedung des 
Gewebegesetzes in diesem Jahr wurde im letzten Moment die 
fremdnützige Knochenmarkspende bei nichteinwilligungsfähigen 
Erwachsenen aus dem Gesetz gestrichen. Aber auch in Zukunft muss man 
wachsam sein. Die Diskussion um Sterbehilfe, Patientenverfügungen und
assistierten Suizid könnten auch zur Bedrohung für Menschen mit 
Behinderungen werden. Dazu gehört auch die Relativierung des 
Lebensschutzes wie z. B. beim Thema Spätabtreibung.

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