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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Fischbach: Stammzellgesetz bleibt Gewissensfrage

Berlin (ots)

Anlässlich von Forderungen, den Stichtag des
Stammzellgesetzes einmalig zu verschieben, erklärt die Beauftragte 
für Kirchen und Religionsgemeinschaften der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB
Die Beratungen, ob das Stammzellgesetz überhaupt verändert werden 
soll, sind nicht abgeschlossen.
Unabhängig davon, wie die jeweiligen Ansichten einzelner 
Abgeordneter bewertet werden, kann und wird es zur Frage einer 
Stichtagsverschiebung im Stammzellgesetz keinen Unionsfraktionsantrag
geben. Grundlage für die politische Entscheidung werden 
fraktionsübergreifende Gruppenanträge sein. Die Stammzellforschung 
wird wie bisher auch als eine Frage gesehen, die einzelne Abgeordnete
allein aus ihrem Gewissen heraus verantwortlich beantworten müssen. 
So werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages unabhängig von 
ihrer Fraktionszugehörigkeit entscheiden, ob sie für oder gegen eine 
Verschiebung des Stichtages sind.
Für mich persönlich kommt eine Verschiebung des Stichtages nicht 
in Frage, weil sie Gefahr läuft, langfristig den hohen Standard 
unseres bisherigen Embryonenschutzes aufzuweichen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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