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Bleser/Wolff/Connemann/Mortler/Stöckel: Agrarsoziales Sicherungssystem fit für die Zukunft

Berlin (ots)

Zur Einigung von Vertretern der Bereiche Arbeit und
Soziales sowie Landwirtschaft über die Reform der 
landwirtschaftlichen Sozialversicherung erklären die Sprecher der 
Arbeitsgruppen Landwirtschaft von Union und SPD, Peter Bleser MdB und
Waltraud Wolff MdB sowie die zuständigen Berichterstatter der 
Arbeitsgruppen Arbeit und Soziales sowie Landwirtschaft, Gitta 
Connemann MdB, Marlene Mortler MdB und Rolf Stöckel MdB:
Mit der gestrigen Einigung ist ein Schwerpunktthema der 
Regierungskoalition zum Abschluss gebracht worden. Der für alle 
Beteiligten akzeptable Kompromiss trägt dem gemeinsamen Ziel 
Rechnung, die landwirtschaftliche Sozialversicherung langfristig 
eigenständig zu sichern und das zu vertretbaren Beiträgen.
Nachdem sich die vielfach geforderte Schaffung eines Bundesträgers
politisch nicht hat durchsetzen lassen, werden die drei 
Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) zu 
einer Spitzenorganisation für die gesamte LSV zusammengefasst. Die 
Koalition hat sich darauf verständigt, eine Reihe von Aufgaben wie 
z.B. Präventionsmaßnahmen oder den Forderungseinzug aus 
Effektivitäts- und Wirtschaftlichkeitsgründen von den Regionalträgern
auf den zukünftigen Spitzenverband zu übertragen.
Zentrales Ziel dieser Maßnahme ist die Nutzung organisatorischer 
Synergieeffekte und die Erschließung jeglichen Einsparungspotenzials.
Des Weiteren wurden zahlreiche Maßnahmen im Leistungsrecht und im 
Begünstigtenkreis beschlossen, die zu einer Entlastung der 
Sozialversicherung und damit zu einer Stabilisierung der Beiträge 
führen werden. Dabei konnte die Koalition auf Vorschläge aus dem 
Berufsstand zurückgreifen, wie z.B. die Aufhebung der 
Unfallversichungspflicht für Altenteiler, die nur vorübergehend im 
landwirtschaftlichen Betrieb mithelfen.
Am intensivsten wurde über die Einführung und Ausgestaltung des 
Lastenausgleichs verhandelt. Dessen Billigung ist entscheidend für 
die Akzeptanz der Gesamtreform. Klar ist nun, dass der 
Lastenausgleich im Jahr 2010 erstmals zur Anwendung kommen wird.
Auch, wenn die einzelnen Träger bereits z.T. erhebliche 
Einsparungen durch eine Restrukturierung der Verwaltung vorgenommen 
haben, ist dennoch die innergemeinschaftliche Solidarität aller 
Beteilgten in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau 
notwendig. Davon kann und soll keine Gruppe ausgenommen werden. Wäre 
ein Bundesträger geschaffen worden, müsste überhaupt nicht über die 
Ausgestaltung des Lastenausgleichs diskutiert werden.
Damit es bei der Berechnung des Lastenausgleichs bzw. bei der 
Umstellung des Verfahrens vom so genannten "79 er Schlüssel" auf das 
Lastenausgleichsmodell nicht zu gravierenden Belastungen einzelner 
Regionen kommt, wird ein Übergangszeitraum für die Jahre 2010 bis 
2014 festgelegt. Das Umlagevolumen wird in dem Zeitrahmen 
schrittweise erhöht, in dem sich aufgrund der Vorgaben im Gesetz auch
die Verwaltungskosten erheblich reduzieren werden. Die Senkung der 
Verwaltungskosten wird dabei von den Aufsichtsbehörden genau 
kontrolliert. Unter Umständen können auch konkrete Vorgaben getroffen
werden. Klar vorgegeben wird auch, dass alle landwirtschaftlichen 
Berufsgenossenschaften bis zum 01.01.2010 bei der Beitragsberechnung 
auf eine Risikoorientierung umgestellt haben müssen.
Wir erkennen ausdrücklich an, dass im Bereich des Gartenbaus ein 
sektoraler Bundesträger mit einem einheitlichen Beitragsmaßstab 
bereits geschaffen wurde. Die besonderen gärtnerischen Belange wurden
auch in der Vergangenheit berücksichtigt, z.B. bei der Ausgestaltung 
eigener Unfallverhütungsvorschriften. Wir haben dafür Sorge getragen,
dass die Eigenständigkeit des Gartenbaus und die Vertretung im 
Spitzenverband auch in Zukunft angemessen gesichert sind.
Die Reduzierung der Verwaltungsaufgaben bedeutet weniger Personal 
bei den Trägern. Wir haben deutlich gemacht, dass der Abbau der 
Stellen sozialverträglich und nach geltendem Fusionstarifvertrag 
erfolgen muss. So können zentrale Aufgaben auch dezentral erledigt 
werden.
Der Erfolg der Reform der LSV hängt aber wesentlich von der 
Inanspruchnahme der mit bis zu 400 Mio. EUR zusätzlichen 
Bundesmitteln geförderten, befristeten Abfindungsaktion für 
Kleinrenten ab, die zu einer erheblichen Reduzierung der 
Verwaltungskosten führen kann. Daher sind alle Beteiligten der 
Branche aufgerufen, die Maßnahme bekannt zu machen und intensiv über 
die Möglichkeiten zu beraten. Eine Verlängerung der Sonderabfindung 
ist nicht möglich. Dies muss allen klar sein.

Pressekontakt:

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Fax: (030) 227-56660
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