CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lammert: Bundestag muss selbst entscheiden
Berlin (ots)
Zum Projekt von Hans Haacke für das Reichstagsgebäude erklärt der Kultur- und Medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Lammert MdB:
Die mit Mehrheitsentscheidung seiner Mitglieder zustande gekommene Empfehlung des Kunstbeirates des Bundestages, für den nördlichen Lichthof des Reichstagsgebäudes eine Installation des Künstlers Hans Haacke in Auftrag zu geben, ist unter künstlerischen wie politischen Aspekten sehr umstritten.
Der Deutsche Bundestag als potenzieller Auftraggeber hat jenseits aller künstlerischen und ästhetischen Kriterien vor allem zu berücksichtigen, dass es sich beim Reichstagsgebäude nicht um ein Museum, sondern um den Sitz des deutschen Parlamentes handelt. In so weit sind Geschichte und Funktion des Gebäudes und Verfassungsauftrag des Parlaments zentrale Gesichtspunkte einer p o l i t i s c h e n Entscheidung, um die es sich bei der Zustimmung oder Ablehnung einer solchen Auftragserteilung ohnehin handelt. Dabei darf sich der Deutsche Bundestag wegen der Bedeutung der aufgeworfenen Fragen weder hinter dem Ältestenrat noch hinter dem Kunstbeirat verstecken, der aus guten Gründen kein förmliches parlamentarisches Gremium ist.
Gegen das Konzept von Hans Haacke, dessen künstlerische Produktion seit Jahren mindestens so sehr politisch wie ästhetisch orientiert ist, sind sowohl künstlerische wie politische Einwände angebracht. Ob es sich bei dem Vorschlag, einen knapp 21 Meter langen und 7 Meter breiten, mit Erde gefüllten Holztrog in den Boden einzulassen und mit Heimaterde aus den Wahlkreisen der gewählten Mitglieder des Bundestages zu füllen, damit eine natürliche Vegetation der auf diese Weise eingebrachten Wurzeln und Samen entsteht, um einen großen künstlerischen Wurf oder um "Biokitsch" (Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer) handelt, mögen andere entscheiden. Der Bundestag muss sich allerdings zu der politischen Absicht des Künstlers verhalten, der Widmung des Reichstagsgebäudes "Dem Deutschen Volke", die im Übrigen nach langjährigem Widerstand von Kaiser Wilhelm II erst 1916 und damit viele Jahre nach Eröffnung des Gebäudes über dem Hauptportal angebracht wurde, durch eine Leuchtschrift auf dem anzulegenden Biotop "Der Bevölkerung" eine dezidiert andere entgegenzusetzen.
Die Freiheit der Kunst ist verfassungsrechtlich geschützt und steht auch in diesem Fall nicht zur Debatte. Eine solche Installation mag an welcher Stelle auch immer erfolgen, als A u f t r a g des B u n d e s t a g e s für das R e i c h s t a g s g e b ä u d e halte ich sie für abwegig.
Ich werde in der nächsten Sitzungswoche zusammen mit Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion einen Gruppenantrag in den Deutschen Bundestag einbringen, der den Ankauf der Installation von Hans Haacke ablehnt und damit dem Parlament Gelegenheit gibt, diese Streitfrage abschließend und verbindlich zu entscheiden.
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