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Uhl/Grindel: EU-Staaten müssen Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt steuern können

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Vorstellung der Blue
Card-Richtlinie durch Kommissar Frattini erklären der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und 
der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB:
In den einzelnen EU-Staaten ist die Lage auf den jeweiligen 
Arbeitsmärkten sehr unterschiedlich. Deshalb müssen die 
Mitgliedstaaten über den Zugang von ausländischen Arbeitnehmern 
selbst entscheiden können.
Wir lehnen EU-Richtlinien ab, die uns zu einer Änderung unserer 
Politik im Bereich der Arbeitsmigration zwingen würden. Wichtig ist 
es für uns, flexibel auf Änderungen auf unserem Arbeitsmarkt 
reagieren zu können.
Im Jahr 2006 sind 68000 ausländische Arbeitskräfte mit 
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen ausgestattet worden. Insofern 
besteht kein Bedarf für neue Regelungen, sondern nur für 
unbürokratischere Verfahrensabläufe bei der Arbeitsverwaltung.
Für die EU-Richtlinien von Kommissar Frattini haben wir konkrete 
Erwartungen. Es muss bei der Vorrangprüfung bleiben, wonach ein 
ausländischer Arbeitnehmer nur dann in Deutschland arbeiten darf, 
wenn kein in gleicher Weise qualifizierter deutscher Arbeitsloser für
die Besetzung der Stelle in Frage kommt.
Wir wollen auch nicht auf ein konkretes Arbeitsplatzangebot 
verzichten, das der ausländische Zuwanderer nachweisen muss.
Mit den EU-Richtlinien darf kein Punktesystem durch die Hintertür 
eingeführt werden. Es darf ebenso nicht sein, dass durch die 
EU-Richtlinien die Verdienstgrenzen abgesenkt werden, bei denen 
Hochqualifizierte auch ohne Vorrangprüfung in Deutschland arbeiten 
dürfen. Auch die Entscheidungshoheit über die Festlegung von 
Einwanderungsquoten gehört in die Zuständigkeit der Mitgliedsländer.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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