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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Dautzenberg/Fahrenschon/Flosbach: Guter Tag für Fondsstandort Deutschland und Entwicklungspolitik

Berlin (ots)

Anlässlich des abschließenden
Berichterstattergesprächs der Koalitionsfraktionen zum 
Investmentänderungsgesetz am heutigen Tage erklären der Obmann der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg MdB, 
der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im 
Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon MdB, und der zuständige 
Berichterstatter, Klaus-Peter Flosbach MdB:
Heute ist ein guter Tag für den Fondsstandort Deutschland und die 
deutsche Entwicklungspolitik: Künftig dürfen 
Mikrofinanz-Publikumsfonds aufgelegt werden, die in die Vergabe von 
Kleinstkrediten an Unternehmen in Entwicklungsländern investieren. 
Wir haben unseren Koalitionspartner endlich von der Bedeutung dieses 
Projekts überzeugen können. Die Öffnung des Investmentgesetzes für 
Mikrofinanz-Publikumsfonds ist ein wichtiges entwicklungspolitisches 
Signal; zugleich ist das neue Produkt ein attraktives Angebot an den 
Verbraucher. Immer mehr Menschen möchten einen Teil ihrer Geldanlage 
in einen guten Zweck investieren. Der Mikrofinanz-Publikumsfonds ist 
dafür ein hervorragendes Instrument, weil der Anleger bereits mit 
einem geringen Einzahlungsbetrag bei den Empfängern in den 
Entwicklungsländern eine große Wirkung erzielen kann.
Neben der Öffnung des Investmentgesetzes für 
Mikrofinanz-Publikumsfonds haben wir uns mit unserem 
Koalitionspartner auf zusätzliche Verbesserungen am 
Investmentänderungsgesetz verständigt. Besonders wichtig ist uns die 
weitere Liberalisierung bei den Spezialfonds. Gegenüber dem 
vorliegenden Regierungsentwurf wollen wir die Anlagegrenzen bei den 
Spezialfonds weiter lockern und noch klarer fassen. Damit stärken wir
die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Produktionsstandort für 
Spezialfonds.
Auch den Offenen Immobilienfonds wollen wir noch konkurrenzfähiger
machen. Daher haben wir uns dazu entschlossen, ihm die Beteiligung an
mehrstöckigen Immobiliengesellschaften zu erlauben, sofern diese zu 
100 Prozent erfolgt.
In unseren Berichterstattergesprächen haben wir den 
Regierungsentwurf zum Investmentänderungsgesetz zudem daraufhin 
überprüft, ob er tatsächlich konsequent auf überflüssige 
Reglementierung verzichtet. An einigen Stellen haben wir hier 
nachgebessert und so beispielsweise Kapitalanlagegesellschaften, die 
ausschließlich Spezialfonds verwalten, von der Verpflichtung eines 
unabhängigen Aufsichtsratsmitglieds ausgenommen.
Mit den heute final vereinbarten Änderungen werden wir am 24. 
Oktober im Finanzausschuss ein Investmentänderungsgesetz 
verabschieden, das den Fondsstandort Deutschland konkurrenzfähiger 
macht und die Innovationsfähigkeit im Markt fördert.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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