Bernhardt/Dautzenberg: Transparenz bei Kreditverkäufen verbessern
Berlin (ots)
Zur anhaltenden Diskussion über die Rechte der Kreditnehmer beim Verkauf von Krediten erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, und der Obmann der CDU/CSU Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg MdB:
Verkäufe notleidender, aber auch ordnungsgemäß bedienter Kredite sind mittlerweile gängige Praxis in allen drei Säulen des deutschen Bankenwesens. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag verkennt weder die betriebswirtschaftliche Bedeutung für die Institute noch die mittelbar positiven Effekte für die Volkswirtschaft, die sich aus den Kreditverkäufen ergeben.
Wir nehmen aber auch vermehrt Beschwerden von Kreditnehmern wahr, deren Immobilien- oder Mittelstandskredite an Dritte verkauft worden sind. Mangelnde Information ist dabei das Hauptübel. Wir halten daher eine erhöhte Transparenz für den entscheidenden Hebel, um die vertrauensvollen Kreditbeziehungen zwischen Banken und Kreditnehmern durch Kreditverkäufe nicht zu beeinträchtigen. In Zukunft sind daher für uns folgende Maßnahmen unabdingbar:
Erstens ist der Kreditnehmer schon bei der Aufnahme des Kredits ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass der Kredit verkauft werden kann. Falls der Kreditnehmer mit einem späteren Verkauf nicht einverstanden ist, sollte ihm die Möglichkeit eingeräumt werden, hierüber mit der Bank zu verhandeln. Uns ist bewusst, dass dies unter Umständen zu höheren Kreditkosten führen kann, dem Kreditnehmer sollte aber diese Entscheidung zumindest offen bleiben. Zweitens ist der Kreditnehmer über den Verkauf des Kredits unverzüglich zu informieren. Wir werden darüber zu diskutieren haben, ob eine solche Informationspflicht auch dann notwendig ist, wenn das Servicing, also die Abwicklung, beim ursprünglichen Kreditinstitut verbleibt.
Drittens halten wir es für unablässig, dass Kreditnehmer drei bis sechs Monate vor Ablauf eines länger laufenden Kredits hierüber von ihrem Institut informiert werden, damit sie sich rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern können.
Ein - wie teilweise gefordert - Sonderkündigungsrecht für den Kreditnehmer im Falle des Verkaufs des Kredits sehen wir sehr kritisch. Verkäufe von Kreditpaketen könnten durch ein Sonderkündigungsrecht unnötig in die Länge gezogen und die Bepreisung von Kreditpaketen unmöglich werden, solange nicht feststünde, welcher Kreditnehmer sein Recht auf Sonderkündigung wahrnehmen würde und welcher nicht.
Welche Maßnahmen im Bereich der Kreditverkäufe gesetzlich zu regeln sind, werden wir mit unserem Koalitionspartner intensiv diskutieren. In der Gesamtbetrachtung ist für uns entscheidend: Wir wollen das Recht der Kreditnehmer auf Information stärken, ohne dabei aber den Verbriefungsmarkt zu gefährden. Wir sind überzeugt davon, dass dies möglich ist und erwarten von der Kreditwirtschaft, sich an der Lösungsfindung konstruktiv zu beteiligen.
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