Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Bernhardt/Dautzenberg: Transparenz bei Kreditverkäufen verbessern

Berlin (ots)

Zur anhaltenden Diskussion über die Rechte der
Kreditnehmer beim Verkauf von Krediten erklären der finanzpolitische 
Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, und der 
Obmann der CDU/CSU Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo 
Dautzenberg MdB:
Verkäufe notleidender, aber auch ordnungsgemäß bedienter Kredite 
sind mittlerweile gängige Praxis in allen drei Säulen des deutschen 
Bankenwesens. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag verkennt 
weder die betriebswirtschaftliche Bedeutung  für die Institute noch 
die mittelbar positiven Effekte für die Volkswirtschaft, die sich aus
den Kreditverkäufen ergeben.
Wir nehmen aber auch vermehrt Beschwerden von Kreditnehmern wahr, 
deren Immobilien- oder Mittelstandskredite an Dritte verkauft worden 
sind. Mangelnde Information ist dabei das Hauptübel. Wir halten daher
eine erhöhte Transparenz für den entscheidenden Hebel, um die 
vertrauensvollen Kreditbeziehungen zwischen Banken und Kreditnehmern 
durch Kreditverkäufe nicht zu beeinträchtigen. In Zukunft sind daher 
für uns folgende Maßnahmen unabdingbar:
Erstens ist der Kreditnehmer schon bei der Aufnahme des Kredits 
ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass der Kredit verkauft 
werden kann. Falls der Kreditnehmer mit einem späteren Verkauf nicht 
einverstanden ist, sollte ihm die Möglichkeit eingeräumt werden, 
hierüber mit der Bank zu verhandeln. Uns ist bewusst, dass dies unter
Umständen zu höheren Kreditkosten führen kann, dem Kreditnehmer 
sollte aber diese Entscheidung zumindest offen bleiben.
Zweitens ist der Kreditnehmer über den Verkauf des Kredits 
unverzüglich zu informieren. Wir werden darüber zu diskutieren haben,
ob eine solche Informationspflicht auch dann notwendig ist, wenn das 
Servicing, also die Abwicklung, beim ursprünglichen Kreditinstitut 
verbleibt.
Drittens halten wir es für unablässig, dass Kreditnehmer drei bis 
sechs Monate vor Ablauf eines länger laufenden Kredits hierüber von 
ihrem Institut informiert werden, damit sie sich rechtzeitig um eine 
Anschlussfinanzierung kümmern können.
Ein - wie teilweise gefordert - Sonderkündigungsrecht für den 
Kreditnehmer im Falle des Verkaufs des Kredits sehen wir sehr 
kritisch. Verkäufe von Kreditpaketen könnten durch ein 
Sonderkündigungsrecht unnötig in die Länge gezogen und die Bepreisung
von Kreditpaketen unmöglich werden, solange nicht feststünde, welcher
Kreditnehmer sein Recht auf Sonderkündigung wahrnehmen würde und 
welcher nicht.
Welche Maßnahmen im Bereich der Kreditverkäufe gesetzlich zu 
regeln sind, werden wir mit unserem Koalitionspartner intensiv 
diskutieren. In der Gesamtbetrachtung ist für uns entscheidend: Wir 
wollen das Recht der Kreditnehmer auf Information stärken, ohne dabei
aber den Verbriefungsmarkt zu gefährden. Wir sind überzeugt davon, 
dass dies möglich ist und erwarten von der Kreditwirtschaft, sich an 
der Lösungsfindung konstruktiv zu beteiligen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion