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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk/Lammert: Naumann will Konzept der "Vertriebenenkulturarbeit" überarbeiten

Berlin (ots)

Zur Antwort der Bundesregierung (Drs. 14/2435) auf
eine Kleine Anfrage zur Förderung der "Vertriebenenkulturarbeit"
erklären der vertriebenenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert
Lammert MdB:
Nicht zuletzt auf Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hin hat die
Bundesregierung in ihrer Antwort zugesagt, ihre Neukonzeption zur
"Vertriebenenkulturarbeit" nach Abschluss der Beratungen mit den
betroffenen Einrichtungen und den mitfördernden Ländern zu verändern
und zu ergänzen. Damit reagiert die Bundesregierung auf die
erhebliche Kritik, die sie sich mit ihrem "Schnellschuss"-Entwurf für
eine Änderung der bisherigen Förderpraxis vom Frühjahr 1999
eingebracht hat. Allerdings will der Beauftragte der Bundesregierung
für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien, Staatsminister Dr.
Naumann, an der Beendigung der Förderung für den Ostdeutschen
Kulturrat und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen zum 1.
Juli 2000 und an der beabsichtigten Reduktion der Kulturbeauftragten
von bisher zwölf auf vier festhalten.
Das Festhalten an diesen Streichplänen wird zu einer erheblichen
Verminderung der bislang qualitativ hochwertigen Kulturarbeit in
diesem Bereich führen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort im
übrigen unumwunden zugegeben, dass der Qualitätsgesichtspunkt für sie
keinen Maßstab ihrer Förderung darstellt: "Im übrigen möchte die
Bundesregierung davon absehen, die Leistungen und Effizienz der von
der früheren Bundesregierung mit großen finanziellen Aufwüchsen
geförderten Einrichtungen und Projekte zu bewerten und durch
zusätzliche umfängliche Evaluationen den Bestandsinteressen der
Einrichtungen entgegen zu kommen." Dies bedeutet, dass durch eine
fundierte Überprüfung bisher geförderter Einrichtungen deren hohes
Qualitätsniveau offenkundig würde. Bei der politisch-ideologisch
motivierten Förderpolitik der rot-grünen Bundesregierung spielen
solche Maßstäbe jedoch keine Rolle.
Allerdings muss selbst die rot-grüne Bundesregierung in ihrer
Antwort einräumen, dass sie über keine Kenntnisse verfügt, wonach die
von ihr geförderten Einrichtungen die kulturelle Arbeit für
politische Zwecke genutzt hätten. Ihre generelle Skepsis gegenüber
den Einrichtungen der "Vertriebenenkulturarbeit" drückt die
Bundesregierung in der - allerdings ins Leere zielenden - Warnung
aus, dass eine Förderung mit öffentlichen Mitteln nach Auffassung der
Bundesregierung voraussetze, "dass der Träger der geförderten
Maßnahme generell keine Absichten verfolgt, die gegen die
völkerrechtlichen Verpflichtungen und die außenpolitischen Interessen
der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind."
Als Fazit bleibt, dass der Kulturbeauftragte der Bundesregierung
offensichtlich nicht durch bessere Einsicht, sondern lediglich durch
äußeren Druck dazu bewogen werden konnte, seine völlig unzulängliche
Neukonzeption zur Förderung der "Vertriebenenkulturarbeit" vom
Frühjahr 1999 im Dialog mit den Betroffenen und den mitfördernden
Ländern zu überarbeiten. Da die Bundesregierung in ihrer Antwort
keine konkreten Angaben zu Veränderungen und Ergänzungen des
Konzeptes macht, muss das weitere Vorgehen von allen Beteiligten und
Interessierten weiterhin sorgsam geprüft werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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