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Meister/Tillmann/Fromme: Einheitliche Schuldengrenze für Bund und Länder

Berlin (ots)

Anlässlich der Klausurtagung der
Föderalismuskommission II am 13./14. September 2007 erklären der 
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. 
Michael Meister MdB, die Sprecherin für Föderalismus der 
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann MdB und das Mitglied der 
Föderalismuskommission II, Jochen Konrad Fromme MdB:
Die Schuldenbremse für Alle ist wichtigstes Ziel der Kommission. 
Die Sitzung der Föderalismuskommission II zeigt den unbedingten 
Willen aller Seiten zu einer Einigung über eine gemeinsame 
Schuldenbremse für Bund und Länder. Das ist sehr zu begrüßen, ein 
Auseinanderdriften und Alleingänge darf es nun nicht mehr geben.
Vor diesem Hintergrund ist eine Überprüfung der im Grundgesetz 
vorgesehenen aufgabengerechten Finanzausstattung vertretbar. Dabei 
muss berücksichtigt werden, dass die Einnahmen aus der Umsatzsteuer 
seit Jahren zugunsten der Länder umgeschichtet wurden. Gleichzeitig 
haben die internationalen Aufgaben des Bundes erheblich zugenommen, 
und der Bund engagiert sich darüber hinaus im Hochschulbau und in der
Kinderbetreuung.
Sinnvoll ist es insbesondere auch, den Vorschlag von MinPräs. 
Müller zu prüfen, bei künftigen Leistungsgesetzen des Bundes mehr als
zuvor zu berücksichtigen, dass es unter den Ländern erhebliche 
strukturelle Unterschiede gibt.
Bewegung gibt es jetzt auch bei den Steuererhebungskompetenzen. So
scheint der Vorschlag MinPräs. Oettingers, ein Zuschlagsrecht auf 
Ertragsteuern für Länder einzuführen und einen Anteil von 25 % davon 
in den Länderfinanzausgleich abzuführen, auch für finanzschwache 
Länder interessant zu sein. Die Länder bedürfen mehr Autonomie auf 
der Einnahmeseite und mehr Flexibilität auf der Ausgabenseite.
Es ist sehr zu begrüßen, dass sich auch bei der Thematik 
"Altschulden" eine Lösung abzeichnet. So hat die Kommission 
beschlossen, von allen Ländern und dem Bund die Darstellung der 
Finanzlasten und des individuellen Schuldenstandes zur Herstellung 
vergleichbarer Datengrundlagen zu fordern.
Sollte objektiv feststellbar sein, dass ein Land trotz intensiver 
Anstrengungen seinen Haushalt nicht sanieren kann, könnte eine 
solidarische Lösung greifen.
Wer das Anwachsen der Staatsschulden auf Dauer verhindern will, 
muss organisatorische Vorkehrungen treffen und durch das 
Rechnungssystem das Denken von Politik und Verwaltung ändern. Wir 
brauchen mehr Transparenz über den Staatsverbrauch. Dazu gehören 
nicht nur die kassenmäßigen Einnahmen und Ausgaben, sondern auch der 
Vermögensverbrauch. Deshalb müssen wir von der Kameralistik zur 
doppelten Buchführung (Doppik) übergehen.

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de

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