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Neues Geheimdokument zur NSU: Behörden und Politik wussten seit 2000 vom rechten Terrortrio
"Report Mainz", heute, 21. Mai 2013, 21.55 Uhr im Ersten

Mainz (ots)

"Report Mainz" ist ein amtlich geheim gehaltenes Dokument über das Zwickauer Terrortrio zugespielt worden. Dieses Dokument, welches bis heute nur in sogenannten Geheimschutzstellen der Parlamente eingesehen und nicht kopiert werden darf, enthüllt, dass das Neonazi-Trio bereits im Jahre 2000 von Verfassungsschützern als Terrorgruppe eingestuft worden ist. In dem Dokument vom 28.04.2000 heißt es: "Das Vorgehen der Gruppe (gemeint ist das Neonazi-Trio) ähnelt der Strategie terroristischer Gruppen, die durch Arbeitsteilung einen gemeinsamen Zweck verfolgen." Außerdem heißt es weiter im Dokument: Zweck der Vereinigung sei es, "schwere Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu begehen". Und: Bei dem Trio wäre "eine deutliche Steigerung der Intensität bis hin zu schwersten Straftaten feststellbar".

Absender des Schreibens mit Briefkopf des Präsidenten ist das Landesamt für Verfassungsschutz in Dresden. Gerichtet ist es unter anderem an den damaligen sächsischen Innenminister Klaus Hardraht (CDU) und mehrere Verantwortliche seines Hauses. Vom Brief selbst gibt es nur zwei Ausfertigungen. Mit dem Schreiben wird eine sogenannte G10 - Beschränkungsmaßnahme - gegen das Neonazi-Trio und vier weitere namentlich genannte Unterstützer beantragt. Es geht also um die geheime Überwachung von deren Telefonen und Briefen. Über die Unterstützer heißt es in dem Dokument: Die schnelle, professionelle und praktisch spurlose Flucht des Trios (1998) ist ein Anhaltspunkt dafür, dass sie "ohne die entsprechende Unterstützung ... so nicht realisierbar gewesen wäre. Nur durch engste Bindungen in einem abgeschlossenen Zirkel mit wenigen verschwiegenen Mitwissern wird eine solche Flucht möglich". Als Unterstützer in diesem Dokument wird u. a. genannt: Mandy S. Deren Identität hat Beate Zschäpe nach ihrem Untertauchen benutzt. Außerdem werden genannt Jan W. (er sollte für das untergetauchte Trio Waffen besorgen) und Thomas S. Er hat dem Trio vor ihrem Untertauchen 1,4 Kilogramm Sprengstoff geliefert und war ab Ende 2000 als V-Mann tätig.

Für den ehemaligen Geheimdienstler Winfried Ridder, jahrzehntelang tätig für das Bundesamt, ist dieses Dokument "heute eine Sensation". Völlig neu und überraschend für ihn sei, dass man schon damals "vollumfänglich die Gesamtstruktur des Netzwerkes Nationalsozialistischer Untergrund zu diesem Zeitpunkt gekannt" habe, noch bevor der erste Mord in Nürnberg im September 2000 geschah. Uwe-Karsten Heye, Regierungssprecher im Kabinett Schröder, kommentiert das Geheimdokument mit den Worten: "Alles, was wir heute wissen, steht da drin." Er ist davon überzeugt, wenn die Behörden damals "dran geblieben wären, hätte es diese Mordserie nicht gegeben". Eine Auffassung, die auch der Sachverständige in NSU-Untersuchungsausschüssen, Prof. Hajo Funke, vertritt: "Wenn man angemessen gehandelt hätte, man hat das ja versucht, aber nicht konsequent gemacht, dann wäre die gesamte Mordserie vermeidbar gewesen." Für den Politikwissenschaftler ist das Papier "eine klare Analyse der Gruppe und des Unterstützerumfeldes in Hinsicht auf das, was sie vorhaben: Nämlich steigernd schwerste Straftaten zu begehen und es einen Willen zur Fortsetzung gibt. Also das, was kriminelle und terroristische Vereinigung nach dem Strafgesetzbuch heute ausmacht." Der Obmann für Bündnis 90/Grüne im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Wolfgang Wieland, nennt das Papier eine "geradezu prophetische Analyse", die "nie zum richtigen Handeln geführt" hat. Auch der ehemalige niedersächsische Justizminister, Prof. Christian Pfeiffer, hält den Aktenfund für hochbrisant, weil er deutlich macht: "Hier hat es eine Behörde gegeben, den Verfassungsschutz, die schon im Jahr 2000, vier Monate vor dem ersten Mord, deutlich gesagt hat: Die drei sind terrorgefährlich im Sinne rechten Terrors." Nach Einschätzung des Kriminologen wäre nach diesen Erkenntnissen damals zwingend geboten gewesen, das Bundeskriminalamt und die Bundesanwaltschaft einzuschalten.

Von dieser G10-Maßnahme wussten damals nachweislich die beiden Landes-kriminalämter und Verfassungsschutzämter in Sachsen und Thüringen sowie die Terrorabteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Ferner war die G10-Kommission des sächsischen Landtages informiert. Insgesamt steht damit fest, dass deutsche Sicherheitsbehörden und Teile der Politik umfassend und frühzeitig über das Terrortrio informiert waren. Diese G10-Maßnahme ist unter dem Namen "Operation Terzett" seinerzeit auch von Mai bis Oktober 2000 durchgeführt worden. Sie erbrachte nur wenige Erkenntnisse, u. a. deshalb, weil die Kontrollen völlig sporadisch erfolgten.

Als das NSU-Trio dann im November 2011 aufflog, hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in den Tagesthemen vom 16.11.2011 erklärt: "Man konnte sich bis vor wenigen Tagen nicht vorstellen, dass es tatsächlich terroristische Organisationen geben könnte oder Zellen geben könnte, die mordend durchs Land laufen."

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internet-Seite Zitate gegen Quellenangabe "Report Mainz" frei. Fragen bitte an "Report Mainz", Tel.: 06131/929-33351.

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