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Bioethanolwirtschaft: Vorschlag der EU-Kommission verhindert Investitionen in neue Biokraftstoffe

Berlin (ots)

Der von der EU-Kommission am 17.10.2012 beschlossene Vorschlag zur Änderung der EU-Richtlinien für Erneuerbare Energien und für Kraftstoffqualität diskriminiert aus Sicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) nachhaltige Biokraftstoffe und verhindert Investitionen in neue Technologien zur Herstellung von Biokraftstoffen der sogenannten zweiten Generation.

Ziel der CO2-Minderung im Verkehr wird konterkariert

Der Vorschlag sieht vor, den Anteil von Biokraftstoffen aus Energiepflanzen von 10 auf 5 Prozent zu senken und ab 2021 auf 0 zu stellen. Als Ersatz sollen Anreize zur Erzeugung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen gesetzt werden, indem diese mit einem Bilanztrick ab sofort vierfach angerechnet werden. Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: "Das bedeutet: Wieder mehr fossiles Benzin und mehr Treibhausgase. Die Verbraucher sollen für eine physisch nicht vorhandene Treibhausgas-Einsparung zahlen. Diese Kehrtwende der europäischen Biokraftstoffpolitik ist ein fundamentaler Vertrauensbruch. Investoren werden sich kaum noch einmal auf den Bestand politischer Entscheidungen verlassen und in neue Biokraftstoffanlagen investieren. Weder sind genügend Abfälle und Reststoffe vorhanden, noch sind die kostspieligen Technologien für eine Produktion der nötigen Mengen Biokraftstoffe marktreif."

Nachhaltige Biokraftstoffe aus heimischer Produktion werden diskriminiert

Dietrich Klein sieht im Falle einer Annahme dieses Vorschlags durch den EU-Ministerrat und das Europäische Parlament eine unverantwortliche Diskriminierung der deutschen Biokraftstoffproduktion: "Deutschland war Vorreiter bei der Umsetzung und Kontrolle der Nachhaltigkeitsnachweise mit einem aufwändigen Zertifizierungssystem ab 2011 für die eingesetzte Biomasse. Nun soll nachhaltiges Bioethanol aus deutscher Produktion begrenzt werden und in Europa soll einem weltweiten Tourismus von Abfällen aus zum Beispiel nicht nachhaltig produzierten Lebensmitteln Tür und Tor geöffnet werden. Das ist unverantwortlich. Bei der Nachhaltigkeit darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden."

Entscheidung wieder verschoben

Eine Entscheidung über "iLUC"-Werte (für "indirect Land Use Change") als Malus für die in der EU aus heimischen Rohstoffen hergestellten Biokraftstoffe soll auf das Jahr 2017 verschoben werden. Dietrich Klein bedauert, dass die EU-Kommission nicht der Entschließung des Europäischen Parlaments mit direkt wirksamen Maßnahmen gegen klimaschädliche Landnutzungsänderungen in Südamerika und Südostasien gefolgt ist: "Die Rodung von Regenwald muss, wie vom Europäischen Parlament im März 2012 gefordert, durch bi- und multilaterale Abkommen in den betroffenen Ländern verhindert werden." Zu der für 2017 in Aussicht gestellten Entscheidung über "iLUC"-Werte bekräftigt der BDBe seine Ablehnung, weil es keine ausreichende wissenschaftliche Basis für eine Änderung der erst 2009 verabschiedeten Richtlinien zur CO2-Minderung im Verkehr mit Biokraftstoffen gibt.

Pressekontakt:

Carola Wunderlich
+ 49 (0)30 301 29 53 13
presse@bdbe.de
www.bdbe.de

Original-Content von: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V., übermittelt durch news aktuell

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