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DCCV / Morbus Crohn

Verordnung enteraler Ernährung bei Crohn und Colitis: Patienten fordern Überarbeitung der Richtlinien

Leverkusen (ots)

Eine Fülle von sachlichen Fehlern und
medizinischen Unzulänglichkeiten sieht die Deutsche Morbus Crohn /
Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV) e.V. in aktuellen Plänen von
Ärzten und Krankenkassen, die Verordnung von enteraler Ernährung
(Trink- und Sondennahrung) einzuschränken. Die Vorsitzende der
Patienten-Selbsthilfevereinigung, Gudrun Möller, hat deshalb in einem
Brief an den Vorsitzenden des Bundesausschusses Ärzte und
Krankenkassen eine umfassende Überarbeitung der
Ausführungsbestimmungen zu den Arzneimittelrichtlinien (AMR) für
enterale Ernährung gefordert. Die Einspruchsfrist gegen den Entwurf
dieser Anlage zu Ziffer 17.1.i AMR endet am 16. Februar.
Ein Einwand der Patientenorganisation, die bei der Erarbeitung
ihrer Stellungnahme von Wissenschaftlern ihres Beirats unterstützt
wurde, betrifft die Trinknahrung: In der Arzneimittelrichtlinie und
dem Entwurf der Anlage dazu werde Trinknahrung als verordnungsfähige
Produktgruppe überhaupt nicht erwähnt. Dies müsse korrigiert werden,
so Möller, weil Trinknahrung ein ganz wesentliches Mittel sei, um
starker Abmagerung bei Crohn-/Colitis-Patienten entgegenzuwirken.
MCT-Fette - Diäten mit Zusatz mittelkettiger Fettsäuren - seien
nicht nur bei Mukoviszidose, sondern auch beim Vorliegen eines
Kurzdarmsyndroms und bei anders verursachten schweren Störungen der
Nahrungsaufnahme, wie sie auch bei chronisch entzündlichen
Darmerkrankungen auftreten können, wichtige Diätoptionen. Dies müsse
im Entwurf ergänzt werden.
Die Behauptung, Produkte zur Stützung des Immunsystems, auch
"Immunonutrition" genannt, seien generell nicht hinreichend
evaluiert, ist nach Auffassung der DCCV zu pauschal und
einschränkend. Es müsse die Möglichkeit geben, diese auf der Basis
von neuen Studienerkenntnissen zu verordnen.
Weiter bemängelt die Vorsitzende der DCCV, dass wichtige
Indikationen für enterale Ernährung im Papier des Ausschusses nicht
erwähnt oder unzulässig eingeschränkt seien. So fehle ein Hinweis,
dass enterale Ernährung bei Fisteln im Darm sinnvoll und notwendig
sei. Enterale Ernährung sei nicht nur bei Kindern mit einer chronisch
entzündlichen Darmerkrankung, sondern auch bei Erwachsenen zur
Remmissionseinleitung sinnvoll. Denn auch bei Erwachsenen bewirke sie
einen besseren Ernährungszustand und sei mit weniger Nebenwirkungen
verbunden als andere Therapien.
Die Verwendung überholter und falscher Begriffe sowie unbewiesene
Tatsachenbehauptungen seien weitere Gründe, den Entwurf des
Ausschusses einer gründlichen Revision zu unterziehen. So solle man
den veralteten Begriff "Elementardiät" vermeiden und statt dessen
präziser von den vermutlich gemeinten Sachverhalten "chemisch
definierte Diät" bzw. "Niedermolekulardiät" sprechen. Beim
Kurzdarmsyndrom gehe es nicht nur um Malabsorption, sondern -
umfassender - um Malassimilation. Anzuzweifeln sei die im Entwurf
aufgestellte Behauptung, bei einer Restdarmlänge von mehr als 80 cm
sei normale Nahrungszufuhr bei über 80 % der Patienten wieder
möglich.
"Derzeit leider" sei die Selbsthilfevereinigung DCCV zwar nicht
berechtigt, vor dem Ausschuß angehört zu werden. Es sei aber im
Interesse vieler chronisch kranker Menschen doch zu hoffen, so die
Vorsitzende Gudrun Möller, dass ihre Ausführungen bei einer
Überarbeitung des Entwurfs Berücksichtigung fänden.

Pressekontakt:

Reinhard Schüren
DCCV-Geschäftsstelle
Paracelsusstr. 15
51375 Leverkusen
Tel. 0214/87608-12, Fax -88
Email: news@dccv.de

Original-Content von: DCCV / Morbus Crohn, übermittelt durch news aktuell

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