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Amnesty International

USA
25 Jahre seit Wiederaufnahme der Hinrichtungen in den USA

Bonn (ots)

Bitte beachten Sie die Sperrfrist: 
              Donnerstag, 17. Januar 2002, 0.01 Uhr!
750 Gefangene seit 1977 hingerichtet / Todesstrafe leistet keinen
konstruktiven Beitrag zur Bekämpfung schwerer Kriminalität /
Aktueller Bericht von amnesty international zeigt willkürlichen,
diskriminierenden und grausamen Charakter der Todesstrafe
Auch nach einem Vierteljahrhundert Todesstrafenpraxis in den USA
gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Todesstrafe einen
konstruktiven Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität leistet. Sie
richtet im Gegenteil schweren Schaden an und hat das internationale
Ansehen der Vereinigten Staaten beschädigt. Darauf weist amnesty
international zum 25. Jahrestag der Wiederaufnahme der Hinrichtungen
am 17. Januar 2002 hin.
Der aktuelle Bericht "Arbitrary, discriminatory and cruel: An
aide-mémoire to 25 years of judical killing" schildert 200 Fälle von
Männern und Frauen, an denen die Todesstrafe vollstreckt wurde, seit
Gary Gilmore am Morgen des 17. Januar 1977 in Utah erschossen wurde.
Seine Hinrichtung war die Erste nach der Aufhebung des
Todesstrafenmoratoriums im Juli 1976. 1972 hatte das Oberste Gericht
der USA die Todesstrafe außer Kraft gesetzt, weil sich viele
Verfahren als fehlerhaft und willkürlich erwiesen hatten. Vier Jahre
später wurde die Todesstrafe wieder zugelassen, nachdem in einigen
Bundesstaaten die einschlägigen Gesetze reformiert worden waren.
"Die USA sehen sich selbst als Hüter der Menschenrechte. Aber
dieser Anspruch wird von der unnachgiebigen Verfolgung der
Todesstrafe in den USA konterkariert", sagt Sumit Bhattacharyya,
USA-Experte der deutschen Sektion von amnesty international. "In
einem Zeitraum, in dem mehr als 60 Staaten die Todesstrafe
abgeschafft haben, sind in den USA 750 Gefangene erschossen, vergast,
gehängt, vergiftet oder auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet
worden. 600 von ihnen allein seit 1990," erläutert Bhattacharyya.
Der Bericht zeigt an zahlreichen Beispielen, wie willkürlich die
Todesstrafe verhängt wird. So spielen rassische und geographische
Unterschiede nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Verhängung der
Todesstrafe. 80 Prozent der über 750 seit 1977 Hingerichteten wurden
wegen der Tötung eines Weißen zum Tode verurteilt, obwohl unter allen
Mordopfern Schwarze und Weiße gleich stark vertreten sind. 80 Prozent
aller Todesurteile wurden in den südlichen Bundesstaaten der USA
vollstreckt, davon ein Drittel in Texas. Allein im Gerichtsbezirk
Harris County wurden über 60 Todesurteile verhängt.
Immer wieder kommt es in Verfahren, die mit einem Todesurteil
enden, zu Fehlurteilen. Mehr als 90 Verurteilte wurden seit 1977 aus
dem Todestrakt entlassen, nachdem sich ihre Unschuld erwiesen hatte.
Viele von ihnen hatten Jahre in der Todeszelle verbracht und standen
kurz vor der Hinrichtung. Zu diesen Fehlurteilen kam es durch
mangelhafte Verteidigung, Fehlverhalten der Staatsanwaltschaft und
falsche Zeugenaussagen, die unter Druck abgelegt wurden.
"Die vergangenen 25 Jahre haben gezeigt, dass diese grausame,
verrohende und unwiderrufliche Form der Bestrafung auch mit noch so
viel Aufwand nicht von ihren fundamentalen Fehlern befreit werden
kann. Für die USA ist es höchste Zeit, sich der modernen Welt
anzuschließen und die Todesstrafe abzuschaffen," fordert Sumit
Bhattacharyya. "Die politisch Verantwortlichen in den Vereinigten
Staaten müssen sich fragen lassen, welchen messbaren Nutzen für die
Gesellschaft diese Tötungen gebracht haben" so der ai-Experte.
Der Bericht schildert zahlreiche Fälle von Delinquenten, die seit
1977 hingerichtet wurden, darunter:
* 18 Gefangene, an denen die Todesstrafe vollstreckt wurde, obwohl
     sie zum Zeitpunkt der Tat noch minderjährig waren und 
     internationale Rechtsnormen die Hinrichtung von Straftätern, die
zur Tatzeit jünger als 18 Jahre alt waren, untersagen;
  • eine große Zahl von Verurteilten mit geistiger Behinderung oder schweren psychischen Erkrankungen;
  • Dutzende von Afroamerikanern, die von Schwurgerichten verurteilt wurden, denen ausschließlich weiße Schöffen angehörten, obwohl schwarze Schöffen zur Verfügung standen;
  • In über 25 Fällen blieb die Schuld des Delinquenten bis zum Schluss zweifelhaft;
  • Zahlreiche Verurteilte wurden vor Gericht nicht angemessen rechtlich vertreten. Dazu gehören auch Fälle, in denen den Geschworenen entlastendes Material weitgehend oder vollständig vorenthalten wurde;
  • 17 ausländischen Angeklagten wurde ihr Recht auf konsularischen Beistand versagt.
Weitere Informationen finden Sie ab 1.01 Uhr, 17.01.2002 unter:
   http://web.amnesty.org/ai.nsf/recent/AMR510032002?OpenDocument
Wenn Sie Nachfragen oder Interviewwünsche haben, wenden Sie sich
bitte an:
amnesty international
- Pressestelle -
53108 Bonn
+ 49 - (0)228 - 98373-306 / - 0
+ 49 - (0)228 - 630036
E-Mail:  presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

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