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Amnesty International

Alexander Nikitin: Russischer Umweltschützer erneut vor Gericht
St. Petersburger Geheimdienst verfolgt Experten wegen Bericht über Atom-U-Boot-Unfälle
Neue Anhörung am 13. September

Bonn (ots)

   Sperrfrist: Dienstag, 12. September 2000, 0.01 Uhr MESZ
Meinungsfreiheit von russischen Umweltschützern in Gefahr
Scharf kritisiert die Menschenrechtsorganisation amnesty
international (ai) den jüngsten Versuch der Generalstaatsanwaltschaft
St. Petersburg, den Prozess gegen den russischen Umweltschützer
Alexander Nikitin wieder aufzunehmen. Nicht zuletzt bei der Tragödie
des im August im Nordmeer untergegangenen U-Boots "Kursk" hat sich
gezeigt, welche Bedeutung Stimmen wie die von Alexander Nikitin
haben, die auf die Gefahren durch die atomaren Altlasten der
russischen Marine hinweisen. "Der russische Geheimdienst FSB ist
offensichtlich besessen davon, Nikitin zum Schweigen zu bringen,"
sagt Peter Wittschorek, Russland-Experte der
Menschenrechtsorganisation. Für den 13. September wurde ein
Verhandlungstermin gegen Nikitin angesetzt.
Der ehemalige Marineoffizier Alexander Nikitin hatte 1995 in einem
Bericht der norwegischen Umweltorganisation "Bellona" vor
radioaktiver Kontaminierung durch die russische Nordmeer-Flotte
gewarnt. Unter anderem hatte er auf Mängel bei der Produktion und
Wartung der russischen Atom-U-Boote hingewiesen sowie auf die Gefahr
menschlicher und ökologischer Katastrophen aufmerksam gemacht.
Für den Bericht hatte Nikitin ausschließlich auf bereits
veröffentlichtes Material zurückgegriffen. Dennoch wurde er im
Februar 1996 vom russischen Geheimdienst FSB verhaftet und unter dem
Vorwurf der "Spionage" angeklagt. Ihm drohten bis zu 20 Jahre
Gefängnis. amnesty international und andere Menschenrechts- und
Umweltorganisationen hatten sich bei den russischen Behörden für
seine Freilassung eingesetzt. Schließlich war er nach mehreren zum
Teil unfairen Prozessen im Dezember 1999 freigesprochen worden. Das
Urteil wurde vier Monate später vom Obersten Gerichtshof bestätigt.
Inzwischen hat der St. Petersburger Generalstaatsanwalt beim
Obersten Gerichtshof jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens
beantragt. Die offizielle Begründung: Bei den Ermittlungen seien
Formfehler begangen und Nikitins Rechte verletzt worden. amnesty
international sieht dahinter jedoch eine ganz andere Absicht.
"Alexander Niktin wurde nach einem Verfahren, das nie hätte
stattfinden dürfen, vom Vorwurf der Spionage freigesprochen. Die
Versuche, ihn jetzt noch einmal vor Gericht zu bringen, sind offenbar
eine Warnung an alle Umweltschützer in Russland, ihre
Meinungsfreiheit besser nicht wahrzunehmen", sagt Peter Wittschorek.
Wenn Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich bitte an:
amnesty international  
- Pressestelle -       
53108 Bonn
( + 49 - (0)228 - 98373-36 / - 0
+ 49 - (0)228 - 630036
E-Mail:  presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

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