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EU-Politik muss Rahmen für starke und vielfältige Presse sichern
Deutsche Zeitungsverleger beziehen in Brüssel Position

Brüssel (ots)

Die EU-Strategie für den digitalen Binnenmarkt (Single Digital Market) muss die Rahmenbedingungen für eine starke und vielfältige Presse sicherstellen. Dies erklärten der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, und der Vizepräsident des Europäischen Zeitungsverlegerverbands ENPA, Valdo Lehari jr. (Verleger des "Reutlinger General-Anzeigers"), am 7. Mai in Brüssel. "Die Zeitung ist eine tragende Säule der Demokratie und der digitalen Wissensgesellschaft in einem vereinten Europa. Dies muss von der Politik stärker berücksichtigt werden", so Heinen wörtlich.

Zu den zentralen Forderungen der Verleger zählt die Ausweitung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Presseprodukte, ein verbesserter Urheberrechtsschutz sowie Regelungen beim Datenschutz, die den Anforderungen der Redaktionen und auch des Marktes Rechnung tragen. Zum Wettbewerbsverfahren gegen Google stellte Heinen fest, dass die EU-Kommission das für das Preisvergleichsportal "Google Shopping" entwickelte Prinzip auch auf andere Dienste und Inhalte anwenden sollte. "Es ist höchste Zeit, dass dem Quasi-Monopolisten Google jede Bevorzugung eigener Angebote untersagt wird." Zum Thema Mehrwertsteuer sagte Heinen, es sei überfällig, den reduzierten Steuersatz auf digitale Presseprodukte auszuweiten. Zudem sollte der Satz von derzeit sieben Prozent noch weiter abgesenkt werden. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum auf die Übermittlung von Nachrichten, die zur politischen Meinungs- und Willensbildung beitragen, überhaupt eine Steuer erhoben wird." Vor diesem Hintergrund begrüßte der BDZV-Präsident die Ankündigung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, im Rahmen der geplanten generellen Mehrwertsteuerreform 2016 den reduzierten Steuersatz auch auf elektronische Angebote wie digitale Bücher und Online-Publikationen anzuwenden. Heinen: "Wir werden immer wieder darauf hinweisen, wie unsinnig es ist, eine digitale Agenda auf den Weg zu bringen und hier eine Unterscheidung zu machen."

ENPA-Vizepräsident Lehari mahnte die Stärkung des Urheberschutzes für die Presse an. Bei der notwendigen Reform des Urheberrechts der Europäischen Union dürfe das jetzige Schutzniveau auf keinen Fall unterschritten werden. "Wer den Urheberrechtsschutz der Presse zu Gunsten von Aggregatoren und anderen Verwertern erodieren lässt, der gefährdet die Geschäftsmodelle der Verlage in der digitalen Welt", erklärte Lehari. Unumgänglich sei dabei auch die Erweiterung des Leistungsschutzrechts von Sendeunternehmen, Tonträgerherstellern und Filmherstellern auf die Hersteller von Presseprodukten. "Deutschland und Spanien haben mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger einen wichtigen und notwendigen Schritt getan, um den Schutz der Presseprodukte in der digitalen Welt zu verbessern", betonte Lehari. In dieser Hinsicht sei das EU-Urheberrecht lückenhaft, "diese Lücke muss geschlossen werden".

Zur EU-Datenschutznovelle stellte der ENPA-Vizepräsident fest, dass diese darüber entscheide, ob in Europa die redaktionelle Pressefreiheit erhalten bleibt und ob die Verlage in der digitalen Welt unternehmerisch erfolgreich sein können. Lehari wörtlich: "1. Unsere Redaktionen müssen auch in Zukunft sicher sein, ihre Arbeit professionell erledigen zu können. Die Freiheit zum Sammeln, Speichern, Auswerten von Informationen darf nicht eingeschränkt werden. 2. Wer adressiertes Direktmarketing und neue digitale Möglichkeiten der Kundenansprache behindert, gefährdet die Marktposition von Zeitungsverlagen. Dahinter steht das Bild vom unmündigen Bürger. "

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 0171/2613689
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 0170/8011142
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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