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EU-Datenschutz: Parlament gegen Pressefreiheit

Berlin (ots)

Plenum des EU-Parlaments plant Streichung des europarechtlich verbindlichen Schutzes journalistischer Datenverarbeitung von der Recherche bis zur Veröffentlichung

Mit Befremden nehmen Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zur Kenntnis, dass das Europaparlament bei seiner morgigen 1. Lesung der EU-Datenschutznovelle offenbar an Plänen festhalten will, den europäischen Schutz der Pressefreiheit im Datenschutz massiv zu beschneiden.

Bei der Neuordnung des EU-Datenschutzrechtes geht es auch darum, den in der EU-Richtlinie seit 1995 garantierten Schutz der journalistisch-redaktionellen Tätigkeit von der Speicherung personenbezogener Daten im Redaktionsarchiv bis hin zur Verarbeitung solcher Daten durch die freie Veröffentlichung in Artikeln und Online-Archiven zu erhalten. Ansichten und Verhaltensweisen von Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sind personenbezogene Daten, die mit der Speicherung im Redaktionsarchiv oder der Veröffentlichung in Artikeln im datenschutzrechtlichen Sinne verarbeitet werden. Wenn diese journalistische Datenverarbeitung nicht mehr zweifelsfrei vom Datenschutzrecht ausgenommen wird, droht die Kontrolle der Redaktionen, ihrer Archive und ihrer Veröffentlichungen durch Datenschutzbehörden nach Vorgaben, die mit Presse- und Meinungsfreiheit unvereinbar sind.

Dennoch hatte der federführende Ausschuss für bürgerliche Grundfreiheiten im Herbst 2013 den europarechtlich zwingenden Schutz journalistischer Datenverarbeitung im Verordnungsentwurf gestrichen und durch eine vage Ermächtigung der Mitgliedsstaaten ersetzt. Damit setzte sich der Ausschuss über Voten anderer Ausschüsse des Europaparlaments hinweg, die den Schutz journalistischer Datenverarbeitung stärken wollten. Und auch gegenüber dem Kommissionsvorschlag von Vizepräsidentin Reding, der den geltenden Schutz der Journalisten erhalten wollte, ist der vorliegende Entwurf des Ausschusses für bürgerliche Grundfreiheiten ein Rückschritt.

"Wenn das EU-Parlament den europäischen Schutz journalistischer Freiheit derart schwächt und damit hinter den seit 1995 geltend Stand zurückfällt, ist das ein Skandal", erklärte ein Sprecher von BDZV und VDZ heute in Berlin, "wir appellieren an die EU-Parlamentarier, dem Votum ihrer Kollegen aus Rechts- und Wirtschaftsausschuss zu folgen, die einen vernünftigen Vorschlag für den notwendigen Schutz der Presse- und Medienfreiheit gemacht hatten. Wenigstens sollte das Parlament den Kommissionsvorschlag von Vizepräsidentin Reding aufgreifen, der sich gegen jede Verschlechterung des Status quo richtet." Das wäre mit einer Verschiebung der Abstimmung immer noch möglich.

Deutsche und europäische Verleger- und Journalistenverbände setzen sich gemeinsam dafür ein, die Presse- und Medienfreiheit auch im künftigen EU-Datenschutzrecht zu sichern. Sie richten eine Petition an alle drei beteiligten EU-Organe, Kommission, Parlament und Ministerrat, die über den endgültigen Text der EU-Datenschutzverordnung erst noch eine Einigung erzielen müssen: https://www.change.org/petitions/art80.

Die EU-Datenschutzverordnung berührt neben der redaktionellen Pressefreiheit auch wirtschaftliche Bedingungen freier gedruckter und klassischer Presse wie die Leserwerbung und digitale Geschäftsmodelle (http://ots.de/Ms6Pr).

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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